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Justiz

Wende im Memminger Tierskandal-Prozess

Gericht
Toni Ledermann
am Dienstag, 25.10.2022 - 17:07

Beim „Allgäuer Tierskandal“ äußerten sich nun die Landwirte vor dem Landgericht Memmingen. Zu Prozessbeginn schwiegen sie noch.

Memmingen/Bad Grönenbach Wohl eine entscheidende Wende trat vor kurzem beim Verfahren im „Allgäuer Tierskandal“ vor dem Landgericht in Memmingen ein. Die beiden Angeklagten, Vater und Sohn ließen über ihre Anwälte mitteilen, dass sie „massiv überfordert“ gewesen seien. Alles sei ihm über den Kopf gewachsen, ließ der Senior-Landwirt verlesen und räumte „ausdrückliches Bedauern“ ein, dass „einige seiner Tiere wegen seiner Fehler Schmerzen und Leid erdulden“ hätten müssen.

Er habe „erhebliche Fehler“ bei der Tierhaltung begangen. Grund dafür sei eine „massive Überforderung“ gewesen, weil Anfang 2019 wegen guter Preise viele neue Kälber eingestellt wurden. In der Folge hätten sich Krankheiten breitgemacht. Von den Foto- und Video-Dokumentationen, die im Gerichtssaal gezeigt wurden, sei er „regelrecht geschockt“.

In die gleiche Kerbe schlug der Sohn. Über seinen Anwalt ließ er sagen, dass er sich für seine gravierenden Fehler schäme. Die Arbeit sei ihm ab 2019 „über den Kopf gewachsen“. An einem früheren Prozesstag hatte ein Polizist ausgesagt, dass ein krankes Kalb nach seiner kurzen Abwesenheit plötzlich vital erschien. Dazu sagte der Junglandwirt nun aus, dass er das Tier „ausgetauscht“ habe, um es zu betäuben und mit einem Entblutungsschnitt zu töten. Zur Begründung gab er zu, dass er in Panik geraten sei und den Fall „vertuschen“ wollte.

Die Tiere litten erheblich

Vater und Sohn wird in der Anklageschrift vorgeworfen, sich in 54 Fällen um Kühe und Rinder nicht ausreichend gekümmert zu haben, so dass die Tiere erheblich litten. Wie die Staatsanwaltschaft sagte, sollen sich die Tiere in einem schlimmen Zustand befunden haben. Deshalb musste ein Teil der betroffenen 54 Tiere geschlachtet oder eingeschläfert werden.

 

Die Anklageschrift listet die einzelnen Fälle detailliert auf. So seien Tiere nicht in einer Krankenbucht abgesondert worden, sondern hätten sich mit weiteren Tieren im Normalstall befunden. Aufforderungen des Landratsamtes, einzelne Kühe von einem Tierarzt behandeln zu lassen, seien laut der Staatsanwaltschaft ignoriert worden. Die Urteilsverkündigung ist für Freitag, 28. Oktober, vorgesehen.

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