Seit über 30 Jahren betreut Revierförster Dietmar Prantl das Gebiet um die Burgruine Falkenstein. Er beobachtete in dieser Zeit, beginnend in den 1990er Jahren, zunehmende Schäden durch Windwurf und, besonders seit 2017, durch den Borkenkäfer. Massive Kahlflächen entstanden. Eine Wiederaufforstung stand und steht vor mehreren Problemen:
- Das Gelände ist mit einer Hangneigung von über 35° extrem steil. Für die Holzbergung war teilweise eine Seilbahn notwendig.
- Die Kahlflächen sind Eigentum von 52 Waldbesitzern. Ihre streifenförmigen, kleinen Flächen sind 20-70 m breit, bis zu 700 m lang und verlaufen hangaufwärts.
- Einzäunung ist nicht möglich oder extrem kostenaufwendig. Naturverjüngung und Anpflanzung müssen daher ohne Zaun wachsen können.
- Die Südseite des Falkensteins hat eine flachgründige Humusauflage auf Wettersteinkalk. Sie erhitzt sich stark. Die Bäume müssen dort mit höheren Temperaturen und niedrigerer Wasserverfügbarkeit zurechtkommen.
- Eine touristisch stark genutzte, schmale Straße führt durch das Sanierungsgebiet zum Restaurant und zum Hotel auf dem Falkenstein. Bergungsarbeiten müssen immer wieder unterbrochen werden, um den Verkehr passieren zu lassen.
2017 und 2019 übernahm die FBG Füssen die Bergung des Windwurf- und Käferholzes. Bei den niedrigen Holzpreisen 2019 deckten die Holzerlöse gerade die Erntekosten. „Das Holz ist für den Waldbesitzer 100 Jahre umsonst gewachsen“, musste Dieter Stosik, Geschäftsführer der FBG Füssen, leider feststellen.
Kahlflächen rasch wieder bepflanzen
Forstdirektor Stephan Kleiner vom AELF Kaufbeuren drängt auf eine rasche Wiederbepflanzung der Kahlflächen. Es gelte, auch die Humusauflage vor Auswaschung und als CO2-Speicher zu schützen. Das Kalkgestein sei verjüngungsfreundlich für Laubbäume wie Buche, Ahorn, Esche, Mehlbeere, Vogelbeere. Auf den in den 90-er Jahren geschädigten Flächen von 10-15 ha sei bereits eine 4-5 m hohe Naturverjüngung mit Laubbäumen zu beobachten.

Fichte und Weißtanne tun sich in dem Gelände allerdings etwas schwerer. Sie mussten, ergänzt durch Lärche, in Form von Topfpflanzen eingebracht werden. Ein gewisser Anteil von Fichte und Tanne sei im Bergwald immer noch notwendig, erklärte Kleiner. Reine Laubwaldbestände bildeten Gleitschichten für den Schnee, die Fichten können dies verhindern. Das Pflanzen erfolge in die Wurzelstöcke der im Gelände verbliebenen 1,5-2 m hohen Baumstöcke. Zum Schutz vor Verbiss wurden die Tannen mit Trico, einem auf Schafwolle basierenden Mittel, bespritzt. Ein Verbiss habe noch nicht stattgefunden, beobachtet der zuständige Jäger Josef Schneider. Er sei indes gespannt, wie sich die Situation im Winter entwickelt. Eins ist für ihn aber sicher: Das Spritzmittel kann die Jagd nicht ersetzen.
Der Abschussplan sieht sechs Gemsen, 65 Rehe und fünf Stück Rotwild vor. Seit zwölf Jahren pachtet er das Jagdrevier. Neben den Steillagen schränke der Tourismus die Jagd ein. „Touristen kommen von 5.30-24 Uhr, vor allem vom Berg herunter“, hat Josef Jäger beobachtet. Es bestehe die Gefahr, durch Querschläger Gäste zu verletzen.
Kein Problem mit dem körperlichen Nachweis
Staatliche Förderung bleibt wichtig
Wiederaufforstung ist freilich mit erheblichen Kosten verbunden. Für eine Fläche von 1,5 ha fielen z. B. Kosten von 55 000 € an, berichtete Kleiner. Im Rahmen der Schutzwaldsanierung übernehme das Land Bayern 90 % der Kosten. Wiederaufforstung sei überdies die kostengünstigste Maßnahme um Muren-, Wasser- und Lawinenschäden an Gebäuden und der Infrastruktur zu verhindern.
Unterstützung erfahre die Forstwirtschaft auch durch die Bergwaldoffensive (BWO). Sie unterstütze u. a. die Seilbahnbringung, den Wegebau, die Naturverjüngung, Pflegemaßnahmen und Durchforstungen am Falkenstein, auch wo die Schutzwaldfunktion am Falkenstein nicht vorliegt.
Die Förderung des Wegebaus sei aus zwei Gründen förderungswürdig, ist Kleiner überzeugt:
- Ohne Wegebau ist eine Forstwirtschaft heute nicht mehr möglich. „Es geht nur mit Maschinen“, so Kleiner.
- Die Wege in der Flur und im Wald werden von der Gesellschaft genutzt, obwohl sie Privateigentum der Grundstücksbesitzer sind, die sie auch unterhalten müssen.