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Tierschutz

Rehkitze: Mit Drohnen Leben retten

MN-Kitzrettung PM-26.5.
Kreisjagdverband
am Freitag, 19.06.2020 - 13:10

Im Kreis Neu-Ulm wurden heuer bereits über 40 Rehbabys gerettet.

Über 40 Rehkitze konnten im Kreis Neu-Ulm in diesem Frühling bereits mit Hilfe einer Drohne mit Echt- und Wärmebildkamera vor dem Tod bewahrt werden. Sie entgingen dem Mähwerk, weil sie noch rechtzeitig in den hohen Grasbeständen aufgefunden werden konnten, erklärt Christian Liebsch, der Vorsitzende der Kreisgruppe Neu-Ulm im Bayerischen Jagdverband.
Die Drohnen-Konstruktion, die der Jäger-Kreisverband für circa 9500 € angeschafft hat, fliegt in diesem Frühjahr zum ersten Mal und „funktioniert perfekt“, sagt Liebsch. Jeden Morgen sei der Apparat derzeit im Einsatz. Von Anfang Mai bis Mitte Juni dauert die jährliche Saison.
Wie viele Rehbabys beim Mähen ums Leben kommen, sei nicht zu quantifizieren. „Die Dunkelziffer dürfte hoch sein“, meint Anneliese Maisch von der unteren Jagdbehörde, denn den Bauern sei es sehr unangenehm, wenn sie beim Mähen ein Rehkitz erwischen. Entsprechend würden wohl viele solcher Wildunfälle nicht angezeigt.

BBV unterstützt denKauf der Drohne

Der Kreisjagdverband will nach dem gelungenen Pilotprojekt im Raum Weißenhorn in weitere Flugobjekte mit Kamera investieren. Jede der vier Hegegemeinschaften, in welche die 100 Reviere im Landkreis aufgeteilt sind, sollen eine Drohne erhalten, sagt Liebsch. Für das erste Fluggerät, das nun im Einsatz ist, konnte neben Mitgliedsbeiträgen auf Spenden eines Unternehmens und des Bauernverbandes zurückgegriffen werden. Weitere Sponsoren seien willkommen, so Liebsch und erklärt: Jagd bedeute nicht nur Hege und Pflege des Wildes, sondern auch dessen gezielte Tötung. Dafür geben das Bundesjagdgesetz und das Bayerische Jagdgesetz strenge Regeln vor. Im Zweitgenannten heißt es: „Dieses Gesetz soll neben dem Bundesjagdgesetz dazu dienen:
1. einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten,
2. die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
3. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild möglichst zu vermeiden, insbesondere soll die Bejagung die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen,
4. die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit den Belangen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.“

Untere Jagdbehörde überwacht Einhaltung der Gesetze

Dass diese Gesetzeszwecke befolgt und eingehalten werden, das überwacht Anneliese Maisch von der unteren Jagdbehörde. Zu ihren Aufgaben gehört auch, die Abschussstatistik zu führen. Das Rehwild darf nach den gesetzlichen Vorschriften nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Das Jagdjahr 2019/20 (1. 4. 2019 bis 31. 3. 2020) war das erste der aktuellen dreijährigen Abschussperiode. In diesem Zeitraum sollen nach dem Abschussplan 6135 Rehe in den Revieren im Landkreis Neu-Ulm erlegt werden. 2100 Rehe waren es 2019/20. Das sind 34,2 % des Gesamtsolls. 311 der insgesamt 2100 erlegten Rehe wurden durch Wildunfälle im Straßenverkehr getötet.

Beim Schwarzwild fiel ein neuer Abschussrekord an. Mit 891 Tieren wurden so viele Wildschweine wie noch nie im Landkreis Neu-Ulm zur Strecke gebracht. 18,6 % waren radioaktiv zu hoch belastet und konnten deshalb nicht in den Verzehr gelangen.

Weitere Abschusszahlen: Damwild (frei lebend) 11; Feldhase 210 (Vorjahr: 251); Fuchs 780 (710); Dachs 290 (263); Waschbär 14 (13); Grau- und Nilgans 161 (92); Ente 714 (592); Kormoran 158 (115); Elster, Eichelhäher, Rabenkrähe zusammen 607 (770).

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