Kaum zu glauben, was sich derzeit im Oberallgäu abspielt. Eine Alpgenossenschaft und deren Vorsitzender werden beschuldigt, „ohne Genehmigung“ einen Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf „zerstört“ zu haben. Starkregen hatte Unmengen an Geröll auf die angrenzenden Weideflächen gespült. Die Wiederherstellungsmaßnahmen in dem FFH-Gebiet seien weit über die abgestimmten Maßnahmen hinausgegangen. Eine solche „Genehmigung“ sei nie erteilt worden, sagt das Landratsamt. Das sehen die Älpler anders. In einem „Aktenvermerk“ seien die bei einem Ortstermin besprochenen Maßnahmen detailliert beschrieben und ein Baubeginn Tage später zugesagt worden.
Mehr oder weniger zufällig kam erst viel später das Ausmaß der Arbeiten ans Tageslicht. Was dann unmittelbar begann, gipfelte in gegenseitiger Schuldzuweisung, bis hin zum Vorwurf der Lüge. Die Landrätin verdrehe in der Öffentlichkeit die Tatsachen, sagt der Älpler. Der Älpler spreche von Ortsterminen, die es nie gegeben habe, behauptet die Landrätin.
Wer soll da noch durchblicken? Es besteht wohl kein Zweifel, dass Behörde und Alpgenossenschaft an der ein oder anderen Stelle Fehler gemacht haben. Es hat an konkreter Abstimmung der Arbeiten gemangelt. Ursachen, und wer die Schuld dafür trägt, müssen geklärt werden. Das ist Aufgabe der Rechtsprechung. Dafür sollte Zeit sein. Wer Verantwortung trägt, muss dafür einstehen.
Unabhängig davon werden sich der Bach und das Tal auf lange Sicht wieder erholen, so wie es die Natur auch in der Vergangenheit gerichtet hat. Gleiches ist den Beteiligten zu wünschen. Sensibilität ist nicht nur im Umgang mit der Natur, sondern auch mit den Menschen gefragt.