Der Donau-Rieser Bauernverband wollte es genau wissen und hat sich die Vorgehensweise von Mitarbeitern des Donauwörther Wasserwirtschaftsamts vor Ort an einer Messstelle bei Grosselfingen über dem Grundwasserkörper „Nördlinger Ries“ erklären lassen. Zusammen mit drei weiteren Wasserrahmenrichtlinien-Messstellen ist diese ausschlaggebend für die Einstufung einer Fläche von mehr als 50 000 ha als Rotes Gebiet.

Nicht einmal zwei Meter unter der Bodenoberfläche steht an der Messstelle bei Grosselfingen das Grundwasser an, erklärt Karl Spanowksy, Laborleiter im Doanuwörther Wasserwirtschaftsamt. Gemeinsam mit Chemielaborantin Maria Miller pumpt er erst einmal das stehende Grundwasser aus der Messstelle gründlich ab, damit bei der Probenahme nur das nachgelaufene frische Grundwasser entnommen wird. Dann lässt die Laborantin an einem Seil einen Behälter hinab, mit dem das Grundwasser aufgenommen wird.
Später im Labor wird anhand von rund 30 Parametern, beispielsweise Chlorid, Sulfat oder Nitrat, der biologisch-chemische Zustand der Wasserprobe ermittelt. Und der sieht mit Blick auf den Nitratgehalt nicht gut aus, wie die regelmäßigen Messungen in den vergangenen Jahren zeigen. Der gesetzliche Nitrat-Grenzwert liegt bei 50 mg pro Liter, bei der letzten Messung in Grosselfingen ergab sich ein Wert von 64 mg/l.
Mehr oder weniger schnell im Grundwasser
Wie Zischak erklärt, gelangen die von der Landwirtschaft ausgebrachten Nährstoffe in Abhängigkeit von den Niederschlagsmengen mehr oder weniger schnell von der Bodenoberfläche in das Grundwasser. Zur Beurteilung des Zustands des Grundwasserkörpers „Nördlinger Ries“ werden jedoch nicht nur die sieben Wasserrahmenrichtlinien-Messstellen herangezogen, sondern auch die örtlichen Wassergewinnungsanlagen. Bewegt sich bei diesen der Nitratwert über 37,5 mg/l Wasser, schrillen im Wasserwirtschaftsamt die Alarmglocken. Zwar liegt der gesetzliche Grenzwert bei 50 mg/l, doch 37,5 mg/l gelten als Schwellenwert, der eine Tendenz zu einem schlechten Grundwasserzustand nahelegt.
Grundwasser insgesamt im Blick
Der Diplom-Geologe räumt ein, dass es im Rieskrater keine ausreichenden Grundwasserleiter gibt, aus denen sich Trinkwassergewinnungsanlagen betreiben ließen. Doch bei der Beurteilung der Messergebnisse habe das Wasserwirtschaftsamt eben nicht nur das Trinkwasser im Blick, sondern das Grundwasser insgesamt. Aus diesem speisen sich nämlich neben den Trinkwasserbrunnen auch die Flüsse, welche die Nährstoffe weiter transportieren – solange, bis sie irgendwann auch in den Meeren landen. Ein Zuviel an Nährstoffen befördert in den Flüssen, Seen und Ozeanen beispielsweise das Algenwachstum.
Landwirte sind bereit, etwas für den Wasserschutz zu tun
Kreisobmann Karlheinz Götz zeigt sich aufgeschlossen. Wo die Landwirtschaft als Verursacher erhöhter Nitratwerte im Grundwasser ermittelt werden kann, dort müsse sie auch verstärkt etwas für den Wasserschutz tun. Für die reduzierte Düngung müsse es dann allerdings auch einen finanziellen Ausgleich geben. Das sieht Zischak nicht anders.
Messstellen müssen repräsentativ sein
„Der Bauernverband sucht den engen Kontakt zu den Wasserwirtschaftsämtern“, bekräftigt BBV-Geschäftsführer Michael Stiller. Wenn der Nitratwert an einer Messstelle für die Ausweisung eines Roten Gebiets verantwortlich ist, müsse diese Messstelle aber auch repräsentativ sein.
Reduziere die Landwirtschaft im Umfeld einer repräsentativen Messstelle ihre Düngung und sinke daraufhin tatsächlich der Nitratwert, dann sei die Anordnung von Maßnahmen für die Bauern auch leichter nachvollziehbar. Schwer täten sich die Bauern jedoch beispielsweise, wenn der Nitratwert in der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Nördlingen aus Brunnen bei Ederheim am Riesrand einen passablen Nitratwert aufweist und die umliegenden Flächen trotzdem als Rotes Gebiet eingestuft werden. Überhaupt erschließe sich ihm nicht, so Stiller, warum das Nördlinger Ries als Rotes Gebiet ausgewiesen wird, obwohl es im Rieskrater selbst keine öffentlichen Wassergewinnungsanlagen gibt.
In roten Gebieten keine Herbstdüngung zu Zwischenfrüchten
Was Stiller auch nicht versteht: Im Herbst dürfen Zwischenfrüchte nicht gedüngt werden, obwohl das Nitrat über die Bindung an die organische Masse auf dem Boden gehalten und deshalb kaum in das Grundwasser eingetragen wird. Auf Dauer müsse noch viel mehr auf die Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Wetterkapriolen und Ackerbau geachtet werden. „Hier helfen punktuelle Maßnahmen wie die Ausweisung von Roten Gebieten nur wenig weiter.“
Am Ende erneuert Zischak seine „flehentliche Bitte“: „Das Wasserwirtschaftsamt braucht die Emissionsdaten von den Betrieben, um sauber abklären zu können, ob die Ergebnisse aus einer Messstelle repräsentativ sind. Wasserwirtschaft und Landwirtschaft müssen zusammenarbeiten.“