Nicht nur bei großen politischen Veranstaltungen oder Wirtschaftskonferenzen gelingt es, auch der Verein „renergie Allgäu“ bot seine Süddeutsche Biogas-Fachtagung in diesem Jahr erstmals digital an. Um es vorauszuschicken: Der Wissenstransfer gelang sowohl technisch wie auch inhaltlich. Immerhin mussten die Leitungen über viele Stunden offen gehalten werden, um den etwa 60 Teilnehmern das Geschehen rund um die zehn Fachvorträge lückenlos zu vermitteln. Zuhörer, Referenten und Veranstalter zeigten sich im Nachgang sehr zufrieden, wie Matthias Büttner, bei „renergie Allgäu“ für die technische Leitung zuständig, auf Nachfrage bestätigte.

„Biogas – Versorgungssicherheit plus“ war der Eröffnungsvortrag von Florian Weh überschrieben. Der Geschäftsführer des veranstaltenden Vereins „renergie Allgäu“ und Entwickler des Bürgerstrom-Marktplatzes „cells energy“ sprach dabei über die Doppelbedeutung der Branche.
Erstens stelle die Biogas-Technologie ein existentiell wichtiges zweites Standbein für die regionale Landwirtschaft dar. Zweitens trage sie einen unverzichtbar großen Anteil zur Energiewende vor Ort bei, sorge nachhaltig und flexibel für erneuerbaren Strom und Wärme und unterstütze die politischen Klimaschutzziele.
Die Inhalte des neuen EEG 2021 allerdings bewertet Weh eher kritisch. Besonders die Tatsache, dass durch die Novelle der Eigenverbrauch für sogenannte Ü20-Anlagen behindert wird. „Ausbaupfade niedrig halten – das ist der falsche Weg, um Akzeptanz zu schaffen!“, so der Geschäftsführer.
Zwar sei das Gesetz aktuell noch nicht in Kraft, aber es zeichne sich ab: PV-Dachanlagen sollen schon ab 500 kW in Ausschreibungen und die „Sonnensteuer“ auf den Eigenverbrauch soll nur bis 20 kW statt bis 30 kW und nur bis 10 MWh abgeschafft werden, anders als nach EU-Recht nötig.
Positive Signale für die Branche

„In der Gesetzesvorlage werden ausschließlich wirtschaftliche Kriterien bedient“, ergänzt dazu renergie-Fachberater Stephan Ruile, zum Beispiel Anreize für die emissionsmindernde Güllevergärung, Landschaftspflege oder Biodiversität. All diese ökologischen Dienstleistungen werden von Biogasbetreibern zwar erbracht, politisch und gesellschaftlich aber nicht honoriert.
Trotzdem sieht der Fachberater im jüngst erschienenen Gesetzesentwurf viele positive Signale für die Branche: Der Gebotshöchstwert für Ausschreibungen soll um zwei Cent auf 18,4 hochgesetzt werden, gleichzeitig sei angedacht, den Flexdeckel aufzuheben und die Flexibilität noch besser zu fördern (60 statt bisher 40 €/kW). „Das sorgt für deutlich mehr Planungssicherheit auf dem Markt und sichert zumindest die Betreiber von mittleren und großen Anlagen“, so Ruile.
Für Klein- und Kleinstanlagenbetreiber dagegen bringe die Gesetzesnovelle wenig Verbesserung, sieht der Biogasexperte von „renergie Allgäu“ einen Strukturwandel kommen. Diese Entwicklung würde gerade auf dem süddeutschen Biogasmarkt deutliche Spuren hinterlassen. Und daran wird nach seiner Einschätzung auch die eigens formulierte „Südquote“ nichts ändern können, die den Bestand der zumeist kleinen bayerischen und württembergischen Anlagen sichern soll.
„Viel wichtiger wäre es, stattdessen den klimapolitischen Beitrag der Kleinanlagen zu honorieren“, spricht sich Ruile für Bonuszahlungen aus, wie sie beispielsweise noch im EEG 2009 festgeschrieben waren. Damals wurden Güllevergärung, Landschaftspflege und Emissionsminderung noch finanziell gefördert. „Heute wird das im EEG kaum mehr wert geschätzt“, bedauert Ruile.
Wille zur Innovation fehlt
Das Fazit lautet: 2021 beginnt die Post-EEG-Zeit und damit die Bewährungsprobe der Marktintegration für alle Sparten an erneuerbaren Energien. „Der Regierung fehlt der Wille zur Innovation, daher müssen wir das selbst schaffen“, hieß es immer wieder aus fachkundigem Munde der Biogas-Experten. Die Chance sehen sie darin, die Stärken von Biogas intelligent nutzbar zu machen. Dann könne man gegen andere Flexibilitäts-Optionen bestehen.
Zusätzliche Anforderungen an die Flexprämie

Aber es gebe zusätzliche Anforderungen an die Flexprämie, wenn mehrere Generatoren vorhanden sind: Pro Kalenderjahr müsse in mindestens 4000 Viertelstunden eine Strommenge erzeugt werden, die 85 Prozent der installierten Leistung beträgt. Wichtig außerdem: Die Neuregelung soll nur gelten für Anlagen, die den Anspruch auf die Flexprämie erstmals nach dem 31. 12. 2020 geltend machen! Es bestehe Bestandsschutz für Bestandsanlagen!
Mehr zum Thema lesen Sie in Heft 5 (2021) des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes:
Stoppelbereiche werden geschont
Eindeutig mit „Ja“ beantwortete Elsäßer die Frage, ob Mischbestände auch für Biogasbetriebe wichtig sind, da die Erträge höher und stabiler sind als bei reinen Grasbeständen. Sein Fazit lautete: Resiliente Grünlandwirtschaft, Bewirtschaftungsintensität und Viehbesatz sind auf Standortbedingungen abgestimmt. Stoppelbereiche werden geschont, um Wiederaustrieb der Gräser zu erleichtern.