Mehr als 130 Teilnehmer verzeichnete eine Online-Konferenz des Dillinger Bauenverbands mit den Schwerpunkten Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU von 2021 bis 2027, Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Als Referent zu diesen Themen konnte Stefan Meitinger vom Fachbereich Agrar- und Umweltpolitik am BBV-Generalsekretariat gewonnen werden.
Kreisobmann Klaus Beyrer treibt die Sorge um, dass die Überlegungen auf EU-Ebene nicht gerade landwirtschaftsfreundlich seien. „Falls die im Raum stehenden Vorschläge zum Green Deal tatsächlich umgesetzt werden, wird das nicht gut ausgehen für unsere Betriebe.“ Außerdem, so Beyrer, werde für jedes Hektar deutscher Fläche, das stillgelegt wird, ein Hektar Regenwald gerodet. Der Kreisobmann vermisst eine Eiweißstrategie, die es den europäischen Bauern ermöglicht, weniger Soja aus Südamerika zu importieren.
Überlegungen zum Green Deal bereiten Sorge
Dem stimmte Stefan Meitinger in Bezug auf die Folgen des Green Deal zu. Zielsetzung der GAP ist es nicht, dass die landwirtschaftliche Produktion aus der Bundesrepublik in andere Länder mit geringeren Umwelt- und Klimaschutzstandards abwandert. Allerdings sollten die Landwirte auch bedenken, dass sich hier viele Nichtregierungsorganisationen von der neuen GAP weitaus strengere Richtlinien erwartet haben.

Meitinger stellte den Finanzrahmen der neuen GAP vor, der mit einem Gesamtvolumen von 387 Mrd € besser ausfällt als zunächst befürchtet. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2020 eine Steigerung um 1,2 %. In der ersten Säule sind 291 Mrd € eingeplant, davon 270 Mrd € als Direktzahlungen, dazu 96 Mrd € in der zweiten Säule. Auf Deutschland entfallen hiervon in der ersten Säule 34,4 Mrd € und in der zweiten Säule 8,2 Mrd €. Das ergibt von 2021 bis 2027 jährlich 4,9 Mrd € an Direktzahlungen und 1,1 Mrd € aus der zweiten Säule. Seit November 2020 befinden sich die EU-Gremien im GAP-Trilog, also in den Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Agrarrat.
Von 2021 bis 2022 gelten Übergangsregelungen, mit denen die bisherige GAP quasi fortgesetzt wird, so Meitinger. Demnach wird es in der ersten Säule einjährige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ECO-Scheme) geben, an denen sich die Landwirte freiwillig beteiligen können. Freiwillige mehrjährige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wie das Kulap sind weiter in der zweiten Säule angesiedelt.
In der ersten Säule gelten weiterhin mindestens die Auflagen der Cross Compliance und des bisherigen Greenings, aber unter dem Titel „Konditionalität“. Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Nationalen Strategieplan zur Umsetzung des Ganzen festzulegen.