Glauben an eine Zukunft der Landwirtschaft geht verloren
Mit großer Sorge betrachtet Alois Götz die Auswirkungen der neuen, verschärften Düngeverordnung auf landwirtschaftliche Familienbetriebe wie seinen eigenen: „Angesichts immer neuer Auflagen verlieren viele Bauernfamilien und vor allem auch die Generation unserer Kinder mittlerweile den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft in der Landwirtschaft“, betonte er.
Absenkung der Nitrateinträge
Die geforderte weitere Absenkung der Nitrateinträge in den Boden stelle seinen Betrieb vor große Herausforderungen, schilderte Götz deutlich. So dürfen nach geltender Düngeverordnung nicht mehr als 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr über Wirtschaftsdünger, wie z. B. Gülle ausgebracht werden. Nun darf die Grenze von 170 kg Stickstoff aus allen anfallenden organischen Abfällen, den tierischen wie den pflanzlichen, nicht mehr überschritten werden.
Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung mehr Nährstoffe als die genannte Menge an Stickstoff benötigen, dürfen nur noch mit teurem mineralischem Wirtschaftsdünger weiter aufgewertet werden. Es sei die Frage, ob dieser mineralische Dünger tatsächlich umweltfreundlicher ist, bezweifelt Götz. Die bisherige Möglichkeit, hier aufgrund des erhöhten Bedarfs mehr organischen Dünger auszubringen, entfalle komplett. Auch die Frage „Wohin mit der Gülle“ werde die Landwirte belasten. Zudem fielen deutliche Mehrausgaben für den Zukauf des mineralischen Düngers an. Mit 36 000 € an zusätzlichen Kosten rechnet Götz allein deshalb in diesem Jahr in seinem Betrieb. Der Landwirt fordert, dass wie in der Vergangenheit für Grünlandbetriebe wieder statt der jetzt 170 kg Stickstoff ein Wert von bis zu 230 kg Stickstoff pro Hektar möglich werde.
Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren sei es unverzichtbar, so Dr. Dosch, die produktionstechnischen Maßnahmen auf eine möglichst optimale Verwertung des Güllestickstoffs auszurichten. Denn, je weniger Stickstoff über Verluste verloren gehen, desto weniger Mineraldüngerstickstoff müsse zugekauft werden.
Düngeverordnung stellt Betriebe vor Herausforerderungen
Stracke und Schorer sind sich einig, dass die neue Düngeverordnung eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Betrieben im Allgäu darstelle. Daher sei die Forderung von Götz nach einer Derogationsmöglichkeit für Grünlandbetriebe gut nachvollziehbar, um damit wieder bis zu 230 Kilogramm Stickstoff pro Hektar ausbringen zu können. „Allerdings ist die Europäische Kommission derzeit nicht bereit, über entsprechende Vorschläge Deutschlands im Nitratausschuss zu beraten“, erklärten Stracke und Schorer.
Länder zuständig
Stärker differenzieren
Angesichts immer neuer Auflagen verlieren viele Bauernfamilien und vor allem auch die Generation unserer Kinder mittlerweile den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft in der Landwirtschaft.