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Düngeverordnung: Kaum Hoffnung gemacht

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am Montag, 28.12.2020 - 08:11

Landwirte tragen ein hohes Maß an Belastung. Das ware eine Erkenntis von vielen, die MdB Stephan Stracke und MdL Angelika Schorer im Gespräch mit Landwirt Alois Götz, Kleinkitzighofen, u.a. zur Düngeverordnung erfuhren.

Ortstermin in Kleinkitzighofen: Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke informiert sich gemeinsam mit seiner Landtagskollegin Angelika Schorer bei Landwirt Alois Götz in Kleinkitzighofen über die Auswirkungen der Vorgaben in der Düngeverordnung. Fachliche Unterstützung kam von BBV-Kreisobmann des Josef Nadler, BBV-Geschäftsführer Thomas Kölbl, Daniel Dörfler vom AELF in Kaufbeuren sowie AELF-Leiter Dr. Paul Dosch.
300 Milchkühe und noch einmal genauso viel Jungvieh hat der Familienbetrieb Götz in Kleinkitzighofen zu versorgen. Bewirtschaftet werden insgesamt 200 ha Flächen, von denen 70 ha im Eigentum der Familie und 130 ha dazugepachtet sind. Mit der hofeigenen Biogasanlage versorgt der Betrieb über ein Fernwärmenetz 30 Häuser im Ort.

Glauben an eine Zukunft der Landwirtschaft geht verloren

Mit großer Sorge betrachtet Alois Götz die Auswirkungen der neuen, verschärften Düngeverordnung auf landwirtschaftliche Familienbetriebe wie seinen eigenen: „Angesichts immer neuer Auflagen verlieren viele Bauernfamilien und vor allem auch die Generation unserer Kinder mittlerweile den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft in der Landwirtschaft“, betonte er.

Kurzer Rückblick: Hintergrund der neuen Vorgaben ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor einigen Jahren festgestellt hat, dass Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafgeldern zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung erlassen, die am 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Damit werden weitere Maßnahmen insbesondere in stark belasteten Gebieten eingeführt, die das Ziel haben, die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu verringern. Mit der EU-Kommission hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, dass zunächst die Ausweisung der belasteten Gebiete nach einem bundesweit vereinheitlichen Verfahren erfolgen soll und dann ab Januar 2021 die dort zusätzlich einzuhaltenden Maßnahmen gelten.

Absenkung der Nitrateinträge

Die geforderte weitere Absenkung der Nitrateinträge in den Boden stelle seinen Betrieb vor große Herausforderungen, schilderte Götz deutlich. So dürfen nach geltender Düngeverordnung nicht mehr als 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr über Wirtschaftsdünger, wie z. B. Gülle ausgebracht werden. Nun darf die Grenze von 170 kg Stickstoff aus allen anfallenden organischen Abfällen, den tierischen wie den pflanzlichen, nicht mehr überschritten werden.

Flächen, die aufgrund ihrer Nutzung mehr Nährstoffe als die genannte Menge an Stickstoff benötigen, dürfen nur noch mit teurem mineralischem Wirtschaftsdünger weiter aufgewertet werden. Es sei die Frage, ob dieser mineralische Dünger tatsächlich umweltfreundlicher ist, bezweifelt Götz. Die bisherige Möglichkeit, hier aufgrund des erhöhten Bedarfs mehr organischen Dünger auszubringen, entfalle komplett. Auch die Frage „Wohin mit der Gülle“ werde die Landwirte belasten. Zudem fielen deutliche Mehrausgaben für den Zukauf des mineralischen Düngers an. Mit 36 000 € an zusätzlichen Kosten rechnet Götz allein deshalb in diesem Jahr in seinem Betrieb. Der Landwirt fordert, dass wie in der Vergangenheit für Grünlandbetriebe wieder statt der jetzt 170 kg Stickstoff ein Wert von bis zu 230 kg Stickstoff pro Hektar möglich werde.

Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren sei es unverzichtbar, so Dr. Dosch, die produktionstechnischen Maßnahmen auf eine möglichst optimale Verwertung des Güllestickstoffs auszurichten. Denn, je weniger Stickstoff über Verluste verloren gehen, desto weniger Mineraldüngerstickstoff müsse zugekauft werden.

Düngeverordnung stellt Betriebe vor Herausforerderungen

Stracke und Schorer sind sich einig, dass die neue Düngeverordnung eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Betrieben im Allgäu darstelle. Daher sei die Forderung von Götz nach einer Derogationsmöglichkeit für Grünlandbetriebe gut nachvollziehbar, um damit wieder bis zu 230 Kilogramm Stickstoff pro Hektar ausbringen zu können. „Allerdings ist die Europäische Kommission derzeit nicht bereit, über entsprechende Vorschläge Deutschlands im Nitratausschuss zu beraten“, erklärten Stracke und Schorer.

Die Kommission mache überdies eine Gesprächsbereitschaft davon abhängig, dass zunächst ihre Forderungen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie umfassend zufriedengestellt werden. Insbesondere seien zur Zeit die Länder in der Pflicht, ihre Gebietsausweisung gewissenhaft vorzunehmen. „Dies ist die klare Voraussetzung dafür, dass in Brüssel ein so genanntes Derogationsverfahren eingeleitet werden kann.
Zu einem erfolgreichen Verfahren gehöre zudem, so die Abgeordneten weiter, dass Deutschland nachweisen kann, dass es durch die Erhöhung des Stickstoffgehalts nicht zu nachteiligen Auswirkungen in den Gewässern kommt. Dazu bedürfe es auch für Grünlandflächen entsprechender wissenschaftlicher Belege. Die von Deutschland bisher vorgelegten Untersuchungen würden den Anforderungen der Kommission bislang jedenfalls nicht gerecht, mussten die beiden Abgeordneten erklären.
Dass sich die Detailregelungen der Düngeverordnung zu wenig an der Praxis orientierten, bemängelten Nadler und Kölbl im Gespräch. Zudem verfälschten ihrer Aussage nach die niederschlagsarmen letzten Jahre die Nitratbilanz im Grundwasser. „Hier finden sich zum Teil die Rückstände aus den vergangenen 30 Jahren“, führte Kölbl an. Generelle Kritik gab es seitens des Bauernverbandes am bisherigen Netz der Messstellen für die Nitratbelastung. Dieses Netz bilde aufgrund der zu geringen Anzahl an Messstellen nicht immer ein repräsentatives Ergebnis ab, so der Vorwurf der Landwirte.

Länder zuständig

„Für die Plausibilität der gewählten Messorte sind die Länder zuständig. Die unterschiedliche Vorgehensweise der Länder kann dazu führen, dass bei vergleichbaren Bedingungen der Landwirt in dem einen Bundesland im roten und damit stark belasteten Gebiet mit sehr hohen Auflagen liegt, im anderen Bundesland nicht. Das sorgt verständlicherweise für Unmut“, so Stracke und Schorer. Hier sei mehr Transparenz notwendig. „Es ist wichtig, dass die Messergebnisse, die nach Brüssel gemeldet werden, aktuell und nachvollziehbar sind. Es muss fair zugehen. Jetzt sind die Länder und federführend das Bundesumweltministerium gefragt, nun sehr schnell durch Nachvollziehbarkeit Vertrauen zu schaffen“, forderten die Abgeordneten mit Blick auf die Diskussion um die Messstellen.
Seitens des BBV forderten Kölbl und Nadler ausdrücklich, dass Betriebe, die gegenüber dem Landwirtschaftsamt eine grundwasserschonende Bewirtschaftung nachweisen können, von den zusätzlichen Auflagen in den Roten Gebieten befreit werden.

Stärker differenzieren

„Uns ist bewusst, dass unsere Landwirte derzeit ein hohes Maß an Belastungen tragen. Jetzt ist es wichtig, dass wir bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zügig vorgehen und die Nitratbelastung konsequent senken. Sauberes Grundwasser ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt“, stellten Stracke und Schorer klar. Hoffnung mache, dass die Kommission eine stärker differenzierte Ausweisung der belasteten Gebiete unterstütze. „Für diesen Ansatz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geworben. Ziel ist es, so verursachergerecht wie möglich vorzugehen. Das können letztlich aber nur die Länder sicherstellen“, erklärten die Abgeordneten.

Angesichts immer neuer Auflagen verlieren viele Bauernfamilien und vor allem auch die Generation unserer Kinder mittlerweile den Glauben an eine erfolgreiche Zukunft in der Landwirtschaft.