Regensburg - Diese Gerichtsentscheidung konnte Beobachter des Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens Bayern-Ei, Stefan Pohlmann, am Ende nicht mehr überraschen. Die Bewährungsstrafe stand am Ende des langwierigen Verfahrens, das nach einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, in einem Fall sogar mit Todesfolge, in Gang gesetzt worden war.
Im Zweifel für den Angeklagten

Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil für den früheren Bayern-Ei Chef.