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Urteil

Im Zweifel für den Angeklagten

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Gerd Kreibich
am Donnerstag, 02.04.2020 - 10:58

Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil für den früheren Bayern-Ei Chef.

Richterhammer

Regensburg - Diese Gerichtsentscheidung konnte Beobachter des Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens Bayern-Ei, Stefan Pohlmann, am Ende nicht mehr überraschen. Die Bewährungsstrafe stand am Ende des langwierigen Verfahrens, das nach einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, in einem Fall sogar mit Todesfolge, in Gang gesetzt worden war.

Pohlmann soll im Jahr 2014 die Auslieferung von Eiern mit der Kennzeichnung Güteklasse A veranlasst und genehmigt haben, obwohl in den Produktionsstätten Salmonellen – eine davon in Aiterhofen im Kreis Straubing-Bogen – nachgewiesen worden waren. Mehr als 180 Menschen aus Deutschland, Österreich und Frankreich sollen deshalb durch Salmonellen erkrankt sein, in Österreich war ein Mann verstorben.
Von den juristischen Vorwürfen blieben am Ende des Verfahrens noch 190 Betrugsfälle und 26 Fälle der fahrlässigen Körperverletzung übrig. Denn trotz Zeugenaussagen und Gutachten ließ sich nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit belegen, dass Pohlmann die Salmonellen-Erkrankungen wissentlich in Kauf genommen hatte. Viele der Anklagepunkte, in denen es um fahrlässige Körperverletzung ging, wurden nicht mehr berücksichtigt, weil es Zweifel gab, ob wirklich Eier von Bayern-Ei die Ursache für die Salmonellenerkrankungen waren. Nur in ganz wenigen Fällen gab es dafür eine geschlossene Beweiskette.
Um das Verfahren zu Ende zu bringen, hatten sich Gericht, Anklage und Verteidigung geeinigt. Der Deal umfasste auch eine Zahlung von 1,6 Mio. €, die Pohlmann im Rahmen einer Vermögensabschöpfung leisten muss, außerdem muss er an soziale Einrichtungen insgesamt 350 000 € bezahlen.