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Vogelgrippe

Zwei Ausbrüche von Geflügelpest in Ostbayern

Geflügelpest
Gerd Kreibich Portrait
Gerd Kreibich
am Freitag, 05.05.2023 - 14:55

Zwei Landkreise in Ostbayern sind von den Ausbrüchen betroffen. Die Behörden fürchten viele weitere Fälle von Geflügelpest.

Schwandorf/Landshut In den letzten zwei Monaten wurden im Landkreis Schwandorf vermehrt und mit örtlichen Schwerpunkten tote Wildvögel gefunden. Beprobungen auf Geflügelpest ergaben meist positive Ergebnisse, dies teilt der Landkreis Schwandorf in einer Presseaussendung mit. Noch ausgeprägter ist die Situation im Landkreis Landshut, wo bereits ca. 100 tote Wildvögel aufgefunden wurde. Die Befürchtung der Behörden ist jetzt eine weitere Verbreitung des Virus, denn die Wildvögel können auch nach der Infektion noch weitere Strecken zurückgelegt haben.

Im Landkreis Schwandorf lagen die Schwerpunkte der Funde toter Vögel im  Bereich der Naab bei Dachelhofen, am Steinberger See und Klausensee, im Weihergebiet zwischen Katzdorf und Klardorf, im Gebiet des Eselweihers bei Teublitz und im Raum Burglengenfeld.  „Aufgrund der Befunde steht fest, dass die Geflügelpest in diesen Bereichen bei den Wildvögeln vorhanden ist“, so Hans Prechtl, Pressesprecher des Landkreises Schwandorf.

Im Landkreis Landshut ist rund um den Wörther See bisher bereits über 700 tote Möwen aufgefunden. Die Veterinärverwaltung hat deshalb eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Denn die Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gezeigt, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Das Veterinäramt Landshut hat gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung erarbeitet, sie wurde jetzt erlassen und gilt ab Samstag, 6. Mai 2023.

Das Sperr- und Risikogebiet erstreckt sich auf folgende Gebiete: eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den Wörther See, ein 500 Meter breiter Uferstreifen um die Fließgewässer Isar, Große Laber und Vils und einen 500 Meter breiter Uferstreifen um Stillgewässer, die größer als ein Hektar sind.

Vogelgrippe: DIese Maßnahmen sind jetzt einzuhalten

  • Tote Wasservögel, Raubvögel und Aasfresser sollten beim Veterinäramt gemeldet werden, damit sie unschädlich beseitigt werden. Es ist wichtig, dass diese Kadaver aus der Natur entfernt werden, weil sich andere Tiere daran infizieren können.
  • Kadaver sollten nur mit Einmalhandschuhen berührt werden. Näherer Kontakt ist möglichst zu vermeiden.
  • Halter von Hausgeflügel sollten dringend darauf achten, dass jeglicher direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird, deshalb gilt die Aufstallungspflicht.
  • Füttern nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Tränken nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  •  Halter von Hausgeflügel sollten bei verdächtigen Erscheinungen (Apathie, Fressunlust, Durchfall, Atemnot und ähnlichem), ungewöhnlich hohen Verlusten oder starkem Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme einen Tierarzt verständigen, um die Ursache abzuklären.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind nach wie vor bayernweit verboten. Davon ausgenommen sind reine Tauben-Schauen.