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Schäden durch Wildtiere

Die Wildgänse kommen

Wildgänse: Landwirte in der Oberpfalz sehen die Tiere als große Plage, da sie das Grünland verkoten und erhebliche Fraßschäden anrichten.
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Redaktion Wochenblatt
am Donnerstag, 16.03.2023 - 09:28

Der Landkreis Cham sichert Landwirten im Umgang mit Schäden durch Wildgänse Hilfe zu.

Beraten zum Thema Wildgänse: Hubert Bittlmayer (2. v. r.), Amtsleiter des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums, diskutierte gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Cham, Franz Löffler (2. v. l.).

Cham Der Landkreis Cham weitet die Unterstützung für Landwirte aus der Region im Umgang mit Schäden durch Wildgänse aus. Zusammen mit Vertretern aus Landwirtschaft, der Unteren Jagdbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde soll eine passgenaue Strategie für die Gelegebehandlung entwickelt werden, sicherte Landrat Franz Löffler bei einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Cham zu.

„Die Biodiversität in unserer Kulturlandschaft ist uns viel wert. Andererseits gibt es Menschen, die den Grund und Boden bewirtschaften müssen. Deswegen müssen wir uns Gedanken machen, wie wir ein gutes Gleichgewicht finden“, machte der Landrat deutlich.

Das Interesse an der Veranstaltung im Landratsamt war groß: Landrat Franz Löffler konnte vor dem Hintergrund eines steigenden Leidensdruckes der regionalen Landwirtschaft den Amtschef des Landwirtschaftsministeriums Hubert Bittlmayer zur Gesprächsrunde mit Vertretern der Bauernschaft im großen Sitzungssaal begrüßen. Amtsleiter Heribert Semmler und eine beachtliche Zahl von Bäuerinnen und Bauern aus den besonders betroffenen Gebieten rund um des Naturschutzgebiet Regentalaue waren gekommen, um am Austausch mit der Politik teilzuhaben.

Versicherung deckt Fraßschäden ab

Welche Maßnahmen der Freistaat zur Entlastung der Landwirtschaft auf den Weg gebracht hat, erläuterte der Amtschef des Ministeriums am Beispiel der neuen Mehrgefahrenversicherung sowie der erweiterten Möglichkeiten der Gelegebehandlung. Landwirte erhalten demnach seit 2023 vom Freistaat einen Zuschuss von 50 % auf die Versicherungsprämie für diese Mehrgefahrenversicherung. Mit dieser sind auch Fraßschäden von Wildgänsen im Ackerbau sowie auf dem Grünland mit einem Selbstbehalt von 20 % abgedeckt. Zudem wurden Änderungen im Jagdrecht vorgenommen, um den Bestand der Wildgänse über die Möglichkeit der Gelegebehandlung noch gezielter regulieren zu können. So kann die Gelegeentnahme nach Zustimmung der Revierinhaber und der Naturschutzbehörden nun auch durch die Landwirte erfolgen. Voraussetzung ist eine Schulung durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Gelegebehandlung ist von großer Bedeutung

In der anschließenden Diskussionsrunde wiesen die Chamer Landwirte auf die Tatsache hin, dass die der Großteil der Wildgänseschäden in der Region hauptsächlich durch Verkotung im Bereich des Grünlands entstünden. Dies ist durch die staatliche bezuschusste Mehrgefahrenversicherung noch nicht abgedeckt. Eine mögliche Ausweitung für das nächste Jahr ist nicht ausgeschlossen.

Der Gelegebehandlung kommt daher eine besondere Bedeutung zu, zogen die Teilnehmer mit Landrat Franz Löffler ein Fazit: „Beim Thema Wildgänse können wir nur dann zu einer vernünftigen Lösung kommen, wenn Landwirte, Naturschutz und Jagdbehörde gemeinsam an einem Strang ziehen.“ Bittlmayer sicherte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu, den Aspekt der Verkotung beim Vorgehen zu berücksichtigen. Zudem werde man sich bemühen, die Schulungen für die Gelegebehandlung durch das LfL so schnell wie möglich anzubieten.