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Recht

Waffen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

GK
am Dienstag, 23.06.2020 - 08:21

Waffenfund auf Bauernhof bringt Besitzer vor Gericht und eine Bewährungsstrafe

Patrone

Es war ein durchaus beachtliches Waffenarsenal, das die Polizei beim „Besuch“ auf einem Bauernhof im Rottaler gefunden hatte.

Mehrere Pistolen und andere Kurzwaffen, eine ordentliche Portion Schwarzpulver, mehr als 2300 Schuss Munition und dazu, gewissermaßen als „Krönung“ noch ein Geschoss für eine so genannte „Maschinen-Kanone“.

Und weil diese ganz besondere Munition unter das Kriegswaffengesetzt fällt, musste sich der Besitzer des nicht nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes, sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz vor Gericht verantworten.

Waffen aus der Kriegszeit

Auf der Anklagebank saß allerdings kein Waffennarr, dem alles zuzutrauen ist, sondern ein älterer Herr, der eher harmlos wirkte. Er redete auf Frage des Gerichts auch gar nicht lange um die ohnehin klare Tatsache herum: Ja, die Waffen, die Munition und auch das Schießpulver seien in dem Anwesen gewesen, auch nicht ordnungsgemäß versperrt und er habe auch keine entsprechende Besitzerlaubnis gehabt. Dass er überhaupt in den Besitz der Waffen gekommen sei, das habe am mittlerweile verstorbenen Vater gelegen: „Der hatte nach dem Krieg mit allem ein bisschen geschachert, auch mit den alten Waffen, die waren ja alle aus der Kriegszeit“, so der Angeklagte. Und selbst wenn der Vater einen kleinen Hang zu den Waffen gehabt haben sollte – er habe das sicher nicht „geerbt“.

Geerbt hatte der Angeklagte allerdings nach dem Tod des Vaters den Hof, er hatte aber das Haus, in dem er aufgewachsen war, aber dann nach seinem Weggang selbst nie bezogen oder anderweitig selbst genutzt, denn alle landwirtschaftlichen Flächen waren verpachtet.

Der Angeklagte beteuerte auch durchaus glaubhaft, dass er selbst seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr in dem Anwesen gewohnt habe, er habe also gar nicht gewusst, was sich dort alles an verbotenen Gegenständen befindet – bis auf das Schwarzpulver, denn: „So etwas hat es früher auf jedem Bauernhof gegeben, weil man das für alle möglichen Anwendungen im Haushalt gebraucht hat.“

Immer noch schussfähig

Dass es sich bei den bei der Durchsuchung Sommer des vergangenen Jahres gefundenen Schusswaffen nicht um neueste Produkte handelte, das konnte ein Gutachter des Landeskriminalamtes bestätigen. Tatsache sei aber auch, dass die Waffen immer noch schussfähig waren.

Die Polizei hatte bei der Durchsuchung des Hauses auch noch feststellen müssen, dass die Schlösser an den Haustüren wohl ebenso alt waren wie die Schusswaffen. Hätten also Einbrecher oder auch nur abenteuerlustige Jugendliche das Haus geöffnet und durchsucht, hätten sie problemlos an die Waffen kommen können.

Ein Jahr Haft: so lautet die Mindeststrafe für einen Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz und so lautete auch die Forderung der Staatsanwältin. Dabei gestand sie dem Angeklagten zu, dass er bislang ein straffreies Leben geführt habe, außerdem sei er umfassend geständig gewesen. Die Strafe könne allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Verteidiger plädierte eindringlich für eine Strafe unter einem Jahr, selbstverständlich ausgesetzt zur Bewährung, weil sein Mandant im übrigen auch keinerlei Interesse an Waffen habe. Diese Argumentation fruchtete auch beim Gericht: der Rentner wurde zu einer Haftstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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