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Gülletechnik

Teure Investitionen und mehr Bürokratie

Düngetechnik_jo
Lorenz Märtl
am Donnerstag, 09.04.2020 - 09:22

Proteste hin, Proteste her: seit dem 1. Februar darf Gülle auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

Günching/Lks. Neumarkt - Für Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigen Feldfutterbau gilt dies ab dem 1. Februar 2025. Lediglich Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sind von den Vorgaben zur Ausbringtechnik befreit.

Für die betroffenen Betriebe bedeuten die neuen Regelungen eine enorme Belastung, wie der Neumarkter BBV-Kreisobmann Michael Gruber bei einem Gespräch der Kreisvorstandschaft auf seinem Hof in Günching deutlich machte. Die neuen Vorschriften bedeuten nicht nur erhebliche Investitionen in neue Technik und zusätzlichen Lagerraum, sondern auch einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie. Für Kreisbäuerin Sieglinde Hollweck weitere schwerwiegende Gründe, die den Strukturwandel beschleunigen werden.

Vorhandene Technik ausgemustert

Für Grubers Stall, den er 1996 gebaut hat und in dem 75 Milchkühe nebst Nachzucht stehen, reicht die damals errichtete Lagerkapazität für Gülle nicht mehr aus. Sie muss nämlich seit 2017 nach den neuen Vorschriften so dimensioniert sein, dass sie für sechs Monate reicht. Deswegen hat er an seiner Maschinenhalle außerhalb des Ortes zusätzlichen Güllelagerraum geschaffen. Zum Transport zwischen den beiden Lagerstätten kann er sein 2006 angeschafftes Güllefass noch nützen, ansonsten muss er es stehen lassen, weil eine Nachrüstung auf die geforderte bodennahe Ausbringtechnik nicht möglich ist.

Vor einer Neuanschaffung schreckt er angesichts der enormen Investition zum jetzigen Zeitpunkt zurück. Ihm bleibt wie vielen weiteren Landwirten im Landkreis, die noch nicht über die neue Ausbringtechnik verfügen, bis auf Weiteres nur die Möglichkeit der Beauftragung des Maschinenrings.