Siegenburg-Grafenmühle/Lks. Kelheim Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag unternahm die Interessengemeinschaft Rotes Gebiet Siegenburg 1_GO54 (IG) nach dem Ergebnis des in Auftrag gegebenen Gutachtens einen Vorstoß an die Politik. 1. IG-Sprecher Robert Schmack übergab im Beisein seines Stellvertreters Matthias Blümel sowie Vertretern des Sprecherteams auf dem Betrieb von Josef Listl offiziell den Schriftsatz an die beiden Landtagsabgeordneten Petra Högl und Dr. Hubert Faltermeier.
Anlass der Aktion ist das Resultat der Überprüfung des Sachverhalts durch das Gutachterbüro Hydor Consult GmbH in Berlin. „Demnach erfolgte die Ausweisung des Roten Gebiets inkorrekt, da eine Reihe von Parametern und Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht beachtet bzw. vollzogen wurden“, informierte Schmack. Er erinnerte daran, dass mit der Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern zum 1. Januar 2021 im Landkreis Kelheim ein Gebiet von 266 km² als Rotes Gebiet Grundwasserkörper Siegenburg ausgewiesen wurde.
Betroffen sind mehr als 400 Betriebe
Davon sind über 400 aktive landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Acker- und Grünlandflächen betroffen. 130 Betriebsinhaber schlossen sich in der IG zusammen. „Wir haben uns zusammengetan, weil wir nicht glauben, dass eine Messstelle im nördlichen Landkreis durch die Düngepraxis im südlichen Landkreis beeinflusst wird“, erläuterte er.
Verordnung muss auch umsetzbar sein
Messstellennetz ist nicht ausreichend
Forderungen an den Bayerischen Landtag
- Die Ausweisung des Roten Gebiets Grundwasserkörper Siegenburg ist zu überprüfen und die Rechtmäßigkeit der Ausweisung abzuklären.
- Die organische Düngung von Zwischenfrüchten, Raps und Wintergerste im Sommer muss wieder zugelassen werden.
- Die Regelungen zur Stoffstrombilanzverordnung ist zu überprüfen und die Abgabe von organischem Dünger an andere Kollegen zu entbürokratisieren.
- Für Betriebe, die nachweisen, dass von ihrer Bewirtschaftungsweise keine Nitratbelastung ausgeht, müssen Ausnahmeregelungen greifen.
Die Landwirte hoffen im Endeffekt, dass entweder die Roten Gebiete komplett aufgehoben werden oder die Gebietskulisse stark eingeschränkt wird. Zudem wünschen sie sich, dass betriebsspezifische Belange berücksichtigt werden.