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Diskussion

Rote Gebiete: Petition an Landtag übergeben

Petition Siegenburg_b
Helga Gebendorfer
am Montag, 10.01.2022 - 14:41

In Siegenburg unternimmt die örtliche Interessensgemeinschaft einen Vorstoß an die Politik. Zwei Abgeordnete nahmen die Petition entgegen.

Siegenburg-Grafenmühle/Lks. Kelheim Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag unternahm die Interessengemeinschaft Rotes Gebiet Siegenburg 1_GO54 (IG) nach dem Ergebnis des in Auftrag gegebenen Gutachtens einen Vorstoß an die Politik. 1. IG-Sprecher Robert Schmack übergab im Beisein seines Stellvertreters Matthias Blümel sowie Vertretern des Sprecherteams auf dem Betrieb von Josef Listl offiziell den Schriftsatz an die beiden Landtagsabgeordneten Petra Högl und Dr. Hubert Faltermeier.

Anlass der Aktion ist das Resultat der Überprüfung des Sachverhalts durch das Gutachterbüro Hydor Consult GmbH in Berlin. „Demnach erfolgte die Ausweisung des Roten Gebiets inkorrekt, da eine Reihe von Parametern und Vorgaben der Verwaltungsvorschrift nicht beachtet bzw. vollzogen wurden“, informierte Schmack. Er erinnerte daran, dass mit der Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern zum 1. Januar 2021 im Landkreis Kelheim ein Gebiet von 266 km² als Rotes Gebiet Grundwasserkörper Siegenburg ausgewiesen wurde.

Betroffen sind mehr als 400 Betriebe

Davon sind über 400 aktive landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Acker- und Grünlandflächen betroffen. 130 Betriebsinhaber schlossen sich in der IG zusammen. „Wir haben uns zusammengetan, weil wir nicht glauben, dass eine Messstelle im nördlichen Landkreis durch die Düngepraxis im südlichen Landkreis beeinflusst wird“, erläuterte er.

„Durch diese Maßnahme werden die im Roten Gebiet wirtschaftenden Betriebe in ihrer Bewirtschaftung und Entwicklung erheblich eingeschränkt und gemaßregelt“, so der IG-Sprecher und wies darauf hin, dass hiervon in gleicher Weise alle Ackerbaubetriebe, Milchviehhalter, Schweinehaltungsbetriebe, Betriebe mit Biogasanlagen und insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen Spargel und Hopfen betroffen sind.

Verordnung muss auch umsetzbar sein

„Wir brauchen eine Düngeverordnung, die umsetzbar ist und Planungssicherheit für die Betriebe bringt“, forderte Robert Schmack. Denn diese könnten nicht von einem Jahr auf das andere 20 Prozent ihrer Fläche dazu pachten oder den Viehbestand abstocken. Weiter bedauerte er, dass die in den Gemeinden gelebte Kooperationen aufgrund der Stoffstrombilanzverordnung de facto ausgetrocknet werden. Der Grund: Wenn ein kleiner Betrieb von einem anderen Betrieb Dünger ausbringt, muss er eine zusätzliche Stoffstrombilanz erstellen. „Jedes Jahr werden aufs Neue Programme veröffentlicht, die unausgereift auf die Bauernschaft ausgekippt werden“, beklagte er. Für die Bauern sei die Ausweisung von einzelnen Flächen im gesamten Roten Gebiet als rote Fläche bzw. grüne Fläche nicht nachvollziehbar – „genauso wie für viele Behördenvertreter“, erklärte er.

Messstellennetz ist nicht ausreichend

Schmack und seine Mitstreiter bestärkt das nun vorliegende Gutachten. Demnach kann man mit einer Messstelle im gesamten Grundwasserkörper nicht von einem Messstellennetz sprechen. Zudem ist laut Bundesdüngeverordnung je 50 km² eine Messstelle erforderlich. Des Weiteren weist die Gebietskulisse keine gleichbleibende Geologie mit einheitlichem Grundwasserkörper auf, sondern weicht erheblich von der Zusammensetzung ab.

Forderungen an den Bayerischen Landtag

Somit spiegelt die Messstelle nur einen geringen Anteil des Gebiets wieder. Darüber hinaus konnten keine Aufzeichnungen über notwendige Wartungsarbeiten und Messungsdurchführungen an der Messstelle vorgelegt werden. „Alles in allem ist das ein umfassendes Politik- und Behördenversagen. 30 Jahre lang wurden die Hausaufgaben nicht gemacht“, fasste Schmack zusammen und stellte folgende Forderungen an den Bayerischen Landtag:
  • Die Ausweisung des Roten Gebiets Grundwasserkörper Siegenburg ist zu überprüfen und die Rechtmäßigkeit der Ausweisung abzuklären.
  • Die organische Düngung von Zwischenfrüchten, Raps und Wintergerste im Sommer muss wieder zugelassen werden.
  • Die Regelungen zur Stoffstrombilanzverordnung ist zu überprüfen und die Abgabe von organischem Dünger an andere Kollegen zu entbürokratisieren.
  • Für Betriebe, die nachweisen, dass von ihrer Bewirtschaftungsweise keine Nitratbelastung ausgeht, müssen Ausnahmeregelungen greifen.

Die Landwirte hoffen im Endeffekt, dass entweder die Roten Gebiete komplett aufgehoben werden oder die Gebietskulisse stark eingeschränkt wird. Zudem wünschen sie sich, dass betriebsspezifische Belange berücksichtigt werden.

Die beiden Abgeordneten versicherten, dass sie als Botschafter des Landkreises die Petition an die maßgeblichen Ansprechpartner übergeben werden, damit diese ordentlich bearbeitet wird. „Wir können nichts versprechen, aber wir sagen Unterstützung zu, damit passende Lösungen gefunden werden“, erklärten die Politiker.

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