Von der Chamer Geschäftsstelle des Bauernverbandes war Geschäftsführer Franz Kerscher vor Ort. Er informierte über die Neuerungen bei der Düngeverordnung und bei den Sozialversicherungen. „Es gibt verschiedene Rentenarten sowohl bei der
Landwirtschaftlichen Alterskasse, als auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich empfehle deshalb, mit 60 Jahren eine Rentenauskunft anzufordern und einen Beratertermin zu vereinbaren, bei dem über die beste Variante für Ihren Renteneintritt diskutiert wird. So können bei einer späteren Rentenantragstellung Fehler vermieden werden“, empfahl Kerscher. Die Mitglieder des Bauernverbandes haben die Möglichkeit entsprechende Beratungen zu nutzen.