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Tagung

Landwirtschaft lebt auch in der Krise

Landwirte im Hof des Gasthauses
Florian Zach
am Montag, 21.09.2020 - 10:26

Chamer Landwirte informieren sich über Neuerungen in ihrer Branche

Die Veranstaltungen laufen auch beim Bayerischen Bauernverband Cham langsam wieder an. Unter Einhaltung der Corona-Auflagen lud der Verband seine Mitglieder zu einer Info-Veranstaltung in das Gasthaus Schierer nach Schachendorf ein. Das gute Sommerwetter hat es erlaubt, die Tagung im Freien zu veranstalten.
Der stellvertretende Kreisobmann Franz Holzapfel begrüßte die anwesenden Landwirte und verwies auf die coronabedingten Einschränkungen: „Ob im kommenden Winter von Seiten des Berufsverbandes Info-Veranstaltungen abgehalten werden können, ist zur jetzigen Zeit noch fraglich. Aber diese Veranstaltung hier und heute kann stattfinden und darüber freue ich mich.“
Von der Chamer Geschäftsstelle des Bauernverbandes war Geschäftsführer Franz Kerscher vor Ort. Er informierte über die Neuerungen bei der Düngeverordnung und bei den Sozialversicherungen. „Es gibt verschiedene Rentenarten sowohl bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse, als auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich empfehle deshalb, mit 60 Jahren eine Rentenauskunft anzufordern und einen Beratertermin zu vereinbaren, bei dem über die beste Variante für Ihren Renteneintritt diskutiert wird. So können bei einer späteren Rentenantragstellung Fehler vermieden werden“, empfahl Kerscher. Die Mitglieder des Bauernverbandes haben die Möglichkeit entsprechende Beratungen zu nutzen.

Immer ein Thema: die Düngeverordnung

Ein weiterer Aspekt der Info-Veranstaltung war die aktuelle Düngeverordnung, die für viele Landwirte eine Herausforderung darstellt. Grundsätzlich ist vor der ersten Düngerausbringung eine Düngebedarfsermittlung für alle bewirtschafteten Flächen zu erstellen. Neu ist seitdem 1. Mai 2020 dabei die Aufzeichnungspflicht. Jeder Landwirt muss innerhalb von zwei Tagen alle ausgebrachten Dünger notieren; bei einer Kontrolle sind diese Unterlagen vorzulegen. Der Bauernverband hat hierfür entsprechende Aufzeichnungsblätter erstellt, die bei der Geschäftsstelle angefordert werden können.

Nicht mehr viel Zeit beim Agrardiesel-Antrag

„Wer den Antrag auf Agrardieselrückerstattung noch nicht gestellt hat, sollte dies alsbald machen. Die Frist läuft am 30. September 2020 ab. Beachten Sie außerdem, dass alle Dieselautos, die auf den Unternehmer angemeldet sind, angegeben werden müssen und die entsprechenden Dieselbelege aufzuheben sind“, fügte Kerscher noch an.

Kreisobmann Josef Wutz referierte abschließend über die aktuelle Agrarpolitik. Er ging auch auf die Gefahren des Borkenkäfers, der in der Region großen Schaden verursacht.