Linz
Ein besseres Wolfs- und Bibermanagement erwarten Oberösterreichs Bauern von ihrer Landesregierung. Dazu haben die Delegierten bei der Vollversammlung der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer am Mittwoch (22.3.) zwei Resolutionen verabschiedet.
So verlangt das Bauernparlament von der Agrarlandesrätin und Bauernbundobfrau Michaela Langer-Weninger, eine Verordnung nach Kärntner Vorbild zu erlassen, die ein Wolfsmanagement unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zulässt und eine Notfallwolfsentnahme beinhaltet. Dadurch wäre es nach Auffassung der Delegierten möglich, eine unmittelbar drohende Gefahr oder einen unmittelbar drohenden Schaden ohne eine behördliche Prüfung im Vorfeld abzuwenden und wiederkehrende Risse durch Risikowölfe zu verhindern. Mit Nachdruck fordern die Bauernvertreter ein wirksamen Wolfsmanagement. Dazu soll sich speziell Bundesumweltministerin Leonore Gewessler auch EU-Ebene für eine Senkung des Schutzstatus des Wolfes einsetzen. Einen ähnlich lautenden Antrag hatte auch der Unabhängige Bauernverband (UBV) eingebracht.
Auch eine Biber-Verordnung gefordert
Handlungsbedarf sieht das Bauernparlament auch beim Biber. So fordern sie den für Naturschutz zuständigen Landeshauptmann Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner auf, auf Landesebene eine Verordnung zur Entnahme der Biber zu erlassen. Damit sollen die durch den Biber verursachten wirtschaftlichen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und die potentiellen Gefährdungen eingedämmt werden.
Gleichzeitig soll sich Haimbuchner zusammen mit der Bundesregierung in Brüssel stark machen, den Biber in Anhang V aufzunehmen und ihn den Anhängen IV und II der FFH Richtlinie zu streichen. Dadurch wäre ein aktiveres Bestandsmanagement inklusive Regulierungsmöglichkeiten deutlich einfacher umsetzbar, heißt es in der Resolution. Die Delegierten begründen ihre Forderung mit dem guten Erhaltungszustand des Bibers.
Der Biber ist weder in der EU noch in Österreich als gefährdet einzustufen. In Österreich wird der Bestand bereits auf rund 10.000 Exemplare und in Oberösterreich auf rund 2000 Exemplare geschätzt. Es würden faktisch schon alle für den Biber geeignete Lebensräume besiedelt.
Höhere Obergrenzen für Förderung nötig
Eine weitere Forderung richtet sich an Bundesagrarminister Norbert Totschnig Sein Ministerium soll die Investitionsförderobergrenze aufgrund steigender Tierschutz- und Tierwohlstandards anheben. Konkret soll die Obergrenze der maximal förderbaren Kosten von 400.000 auf 600.000 Euro steigen, heißt es in der Resolution. Verstärkte Initiativen und gesetzliche Vorschriften im Bereich Tierwohl sowie in der Ammoniakreduktion führen aus Sicht der Delegierten zu deutlich höheren Ansprüchen in der Bauweise der Stallgebäude und im Platzangebot, zum Beispiel bei den Abferkelboxen. Diese Rahmenbedingungen und die allgemein stark gestiegenen Baukosten treiben die Investitionskosten enorm nach oben und führen zu deutlich gestiegenen Investitionsvolumen, die mit den bisherigen Fördergrenzen vielfach bei weitem nicht mehr abgedeckt werden können. Weiter heißt es in der Resolution, dass die geplante Unterstützung für den notwendigen Umbau der Ställe alleine nicht ausreicht. Dieser ist nach dem im vergangenen Jahr beschlossenen Tierschutzpaket nötig.
Beiträge zur Sozialversicherung
Sorgen bereiten den Betrieben, der Mangel an Saisonkräften im Obst- und Gemüseanbau. Um Wettbewerbsnachteile zu verringern sollen daher dringend die Lohnnebenkosten für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte gesenkt werden. So verlangt, dass Bauernparlament von Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch, dass die öffentliche Hand die fälligen Beiträge in der Sozialversicherung für die Saisonkräfte für 70 Tagen übernimmt. Als Begründung heißt es dazu in der Resolution, dass in Deutschland beispielsweise Saisonkräfte bis zu 70 Tage ohne Pensionsversicherungsabgaben beschäftigt werden könnten. Allerdings müssen deutsche Landwirte für eine privaten Krankenversicherungsschutz sorgen.
Eine Entlastung bei den eigenen Sozialversicherungsbeiträgen für die aktiven Bauern lehnten indes Bauerbund, Grüne und SPÖ ab. So stimmten sie gegen einen Antrag des Unabhängigen Bauernverbands (UBV), wonach künftig nur für die produktiven landwirtschaftlichen Nutzflächen plus Wald Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden.
Mehr Einfluss auf AMA verlangt
Keinen Erfolg hatte der UBV mit seinem Antrag zur AMA. Nach den jüngsten Diskussionen um das AMA-Gütesiegel und AMA-Marketing, forderte er, dass jede in der Landwirtschaftskammer vertretende Fraktion einen Sitz mit beratender Stimme im Verwaltungsrat der AMA Marketing bekommt. Hier stimmten bis auf den UBV alle Fraktionen dagegen. „Wir Bauern wollen als Beitragszahler mehr Einfluss, wie und was beworben wird. Normalerweise schafft der an, der zahlt“ so UBV-Präsident Karl Keplinger.
Anders verhielt es sich mit der UBV-Forderungen nach Lockerungen beim Umbruchverbot von Grünland, ähnlich wie es Bayern und Deutschland umgesetzt haben. Der Bauernbund stimmte mit seiner Mehrheit dagegen, alle anderen Fraktionen waren dafür. Laut UBV-Antrag sollten Landwirte Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, den Umbruch durch einfache Anzeige bei der entsprechenden Behörde wieder in den Ackerstatus versetzen und jederzeit als Acker nutzen können. Damit beabsichtigte der UBV, auch den bisher notwendigen Umbruch von Wechselwiesen zu vermeiden und auch kein zusätzliches CO2 freizusetzen.