Nach elf toten und rund 30 vermissten Schafen im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) allein am Pfingstwochenende hat die Tiroler Landesregierung die nunmehr dritte Abschussverordnung für einen Wolf in Osttirol erlassen. Diese ist seit 31. Mai in Kraft und gilt für acht Wochen.
„Damit dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, erläuterte der stellvertretende Landeshauptmann Josef Geisler. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
Jedes vierte Schaf auf der Alm steht in Osttirol
Gerade für die Osttiroler Almen ist die Beweidung durch Schafe extrem wichtig. Jedes vierte Schaf, das den Sommer auf einer Tiroler Alm verbringt, tut dies in Osttirol. Auf 117 Almen weiden dort im Sommer jährlich rund 17 000 Schafe und sorgen so für ein Offenhalten der Landschaft, für Artenvielfalt und den Schutz vor Naturgefahren.
In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft, drei in Osttirol und einen im Ötztal. Im Ötztal und in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.
Neben dem Wolf: Bär eine weitere Bedrohung
Nachdem im Lechtal bereits im April mehrmals anhand von Spuren im Schnee, Aufnahmen einer Wildkamera und Losung ein Bär nachgewiesen wurden, liegen nun auch die DNA-Ergebnisse zu den Schafsrissen Mitte Mai in Weißenbach vor. Hier wurde ein Bär nachgewiesen. Es gibt aktuell keine Hinweise, dass es sich im Lechtal um einen Bären handelt, von dem eine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht.
„Nur in einem solchen Fall haben wir die Möglichkeit, sofort zu handeln - denn die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Wenn - wie im vorliegenden Fall - Nutztiere betroffen sind, sind uns derzeit aufgrund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden“, drückt Geisler sein Unverständnis dafür aus, dass trotz Nutztierverlusten aktuell keine Möglichkeit für eine Entnahme besteht und drängt damit einhergehend auf eine schnellstmögliche Änderung der FFH-Richtlinie.
Anfang April dieses Jahres wurde in Weißenbach anhand eines Wildtierrisses auch ein Wolf bestätigt und genau bestimmt. Das Tier mit der Bezeichnung 181 MATK wurde vergangenen Herbst bereits in Mutters (Bezirks Innsbruck-Land) und in weiterer Folge in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und zuletzt im Jänner dieses Jahres in Kärnten nachgewiesen.