Neben der Herkunftskennzeichnung hat der Ministerrat am Mittwoch (4.5.) ein Tierwohl-Paket beschlossen. Damit will Österreich seine hohen Standards weiter ausbauen.
Konkret sind Novellierungen für das Tierschutzgesetz, die 1. Tierhaltungsverordnung und das Tiertransportgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Die Gesetze sollen noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden, heißt es.
„Entscheidend ist, dass wir diesen Weg nicht gegen, sondern gemeinsam mit unseren Bäuerinnen und Bauern gehen und sie dabei unterstützen,“ so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Nach Einschätzung des grünen Koalitionspartners greift das Tierschutzpaket nicht nur zentrale Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens auf, sondern geht auch deutlich über das Regierungsprogramm Punkte hinaus. „Mit 2030 ist die permanente Anbindehaltung bei Rindern endlich Geschichte,“ freut sich Olga Voglauer, Agrarsprecherin der Grünen im Nationalrat.
Wie der Bund Tierwohl fördern will
Damit Landwirte die höheren Auflagen leichter erfüllen können, stellt der Bund pro Jahr 120 Mio. € Investitionsförderungen für Tierwohl-freundliche Ställe bereit. In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind ab 2023 jährlich zudem 20 Mio. € mehr für Tierwohlmaßnahmen als Anreize vorgesehen, so die ÖVP-Ministerin.
Mit der geplanten Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und in Großkantinen ab 2023 soll es zudem den Konsumenten leichter fallen, gezielt auf heimische Ware zurückzugreifen, so die Hoffnung der Ministerin.
Ab 2030 ganzjährige Anbindehaltung verboten
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes will die Regierung bestehende Ausnahmetatbestände für die dauernde (ganzjährige) Anbindehaltung abschaffen. Dafür ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen. In Deutschland hat die Regierung im Koalitionsvertrag vereinbart, die Anbindehaltung in zehn Jahren verbieten.
Verboten wird das Verbringen trächtiger Säugetiere zur Schlachtung, wenn sie sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden. Ausnahmen sind nur bei Anweisungen durch den Tierarzt möglich.
Nicht mehr erlaubt werden soll das Schreddern von lebendigen Küken, außer diese dienen nachweislich der Futtergewinnung. Zudem starten das Verbraucherschutz- und Agrarministerium ein Projekt, um Buchten und Bodengestaltung bei der Haltung von Schweinen für eine faktenbasierte Politik zu bewerten. Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen.
Einschränkungen für Schwanzkupieren

In der Tierhaltungsverordnung ist das Kupieren des Schwanzes bei Schweinen nur dann noch erlaubt, wenn der Eingriff nicht routinemäßig und erforderlich ist, um EU-rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Gleichzeitig kommt auf die Tierhalter mehr Bürokratie zu. So ist eine verpflichtende Risikoanalyse geplant. Die Haltung von unkupierten Schweinen ist bei weniger als 2% Schwanz- und Ohrenverletzungen vorgeschrieben. Weitere Maßnahmen sind vorgesehen, wenn mehr als drei Jahre über 4% Schwanz- und Ohrenverletzungen auftreten. Pflicht wird dann auch die Teilnahme an Tiergesundheitsdienst. Daneben müssen Tierhalter erklären und nachweisen, warum das Kupieren unerlässlich ist. Auch Vorgaben für Weiterbildung sieht die Gesetzesnovelle vor.
Schweine: Bei Neu- und Umbauten kein Vollspaltenboden erlaubt
Bereits ab dem kommenden Jahr greifen sind unstrukturierte Vollspaltenböden in neuen, umgebauten oder erstmals in Betrieb genommenen Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern verboten.
Zudem ist ein erhöhtes Platzangebot, planbefestigter Liegebereich und Beschäftigungsmaterial nachzuweisen. Für Bestandsbetriebe gelten diese Verschärfungen in der Tierhaltungsverordnung nicht. Daneben sieht die Novelle die Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Weide vor. Damit soll die die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter werden.
Kälbertransporte erst ab drei Wochen
Verschärfen will der Bund auch die Tiertransporte. So ist der Transport von Kälbern ab 2023 frühestens ab drei Wochen und bei guter Gesundheit möglich. Ab kommenden Jahr dürfen deutsche Rinderhalter Kälber gar erst ab 28 Tagen transportieren.
Thomas Waitz, grüner EU-Abgeordneter, hält die Anhebung auf drei Wochen für zu gering. Damit bleibe Österreich unter der Empfehlung des EU-Parlaments von vier Wochen, so der Schattenberichterstatter zu EU-Tiertransporten.
Transporte von Schlacht- und Masttieren in Drittstaaten will Österreich komplett untersagen. Daneben sollen Exporteure Daten aus den Retrospektivkontrollen von Langstreckentransporten in Drittstaaten übermitteln.
Soja-Importe aus Regenwald noch verbieten?
Nach Auffassung der Initiative oekoreich ist das Tierwohlpaket „die größte Reform des österreichischen Tierschutzes seit Jahrzehnten“.
Deren Sprecher Sebastian Bohrn Merna ist überzeugt, offene Punkte aus dem Tierschutzvolksbegehren wie verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie oder ein Ende der Soja-Importe aus dem Regenwald auch noch durchzusetzen.