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Energiekosten

Strompreisbremse nun auch für Küche, Bad und Wohnzimmer

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Josef koch
Josef Koch
am Mittwoch, 25.01.2023 - 15:25

Österreichs Nationalrat bezieht in Novelle auch private Haushalte der Bauern in Strompreisbremse ein.

Die Strompreisbremse für private Haushalte, auch die der Landwirte, ist zwar seit 1. Dezember 2022 wirksam, doch jetzt (25.1.) hat der Nationalrat das notwendige Stromkostenzuschussgesetz beschlossen. Damit setzt der Bund nun ein Antragsmodell für Landwirte um, damit sie von dieser Strompreisbremse im privaten Haushalt profitieren können.

Denn viele Familien in der Land- und Forstwirtschaft beziehen jedoch ihren betrieblichen und ihren Haushaltsstrom über Stromzähler, die auf das Lastprofil „Landwirtschaft“ lauten. Die Betroffenen werden von den Stromversorgern direkt informiert.

Bis 31. Mai Antrag stellen

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums können Landwirte bereits im Frühjahr den Stromkostenzuschuss beantragen. Letzte Möglichkeit ist der 31. Mai 2023. Den Zuschuss gibt es ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten. Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen im Haushalt sind zudem Zusatzförderungen vorgesehen.

Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.

Weitere Details zur Abwicklung des Antragsmodells erarbeiten das Landwirtschafts- und Arbeitsministerium in einer Verordnung. Etwaige Doppelförderungen wollen die Ministerien dabei ausschließen.

Digitale Anträge geplant

Aus Sicht des Bauernbunds revidiert die beschlossene Novelle die Ungleichbehandlung bäuerlicher Haushalte und bringt spürbare Entlastung auf den Höfen. „Der Bauernhof ist nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Lebensmittelpunkt und Wohnort. Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen keine Benachteiligung erfahren, gerade in Zeiten großer Unsicherheiten. Mit der Stromkostenbremse unterstützen wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, so Bauernbundobmann Georg Strasser.

Österreichs Kammerpräsident Josef Moosbrugger begrüßt, dass auch bäuerliche und gewerbliche Privathaushalten Zugang zum Stromkostenzuschuss bekommen. Als positiv wertet Moosbrugger, dass größere Familien und somit Haushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen ein Top-Up für den erhöhten Stromverbrauch beantragen können.   Er findet es einen Vorteil, dass ein digitales und unbürokratisches Antragssystem vorgesehen ist. „Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen mehr Nutzen als Mühe mit sich bringen", so Moosbrugger.
 

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