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Fruchtfolgeauflagen

Steiermark erlaubt Mais nach Mais

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Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 01.06.2023 - 08:33

Das Land hebt Fruchtfolgevorgaben der Maiswurzelbohrer-Verordnung dieses Jahr auf. Grund sind die großen Ausfälle im Kürbisanbau.

In der Steiermark müssen sich Landwirte dieses Jahr nicht an die Fruchtfolgevorgaben der Maiswurzelbohrer-Verordnung halten. Das Aussetzen der Fruchtfolge-Pflicht für Mais wird mit Unterstützung von Umweltlandesrätin Ursula Lackner in der Regierungssitzung am Donnerstag, 1. Juni 2023, beschlossen. Wie das Wochenblatt berichtete, haben steirische Landwirte auch noch verstärkt mit Krähenschäden zu kämpfen.

Auf Glöz-Auflagen zur Fruchtfogle achten

Aufpassen müssen aber Landwirte, die Direktzahlungen beziehen. Sie müssen weiterhin die GLÖZ 7-Höchstgrenze für die Hauptkultur einhalten, um Sanktionen seitens der AMA zu verhindern. In Betrieben mit mehr als 10 ha Ackerfläche darf die Hauptkultur höchstens 75% der Ackerfläche einnehmen. Die Auflage gilt aber nicht für Biobetriebe und Betriebe mit mehr als 75% Dauergrünlandanteil oder ehr als 75% Feldfutter-/Leguminosen-/Bracheanteil am Acker.

Unabhängig davon werden jene Felder, die aufgrund der massiven Niederschläge überschwemmt waren, oder verkrustet sind, nach dem üblichen Prozedere durch die Hagelversicherung entschädigt.

Fehlendes Pflanzenschutzmittel als Grund

Die steirische Landesregierung hat mit der Ausnahmeregelung auf die großflächigen Schäden bei Ölkürbis-Kulturen durch den Witterungsbedingt schlechten Aufgang des Saatgutes reagiert. Um den Schaden zu begrenzen, braucht es nach Ansicht von Agrarlandesrat Hans Seitinger in dieser Situation eine schnelle und unbürokratische Lösung, um in der fortgeschrittenen Vegetationsperiode einen passenden Ersatzanbau zu ermöglichen.

In den letzten Tagen hat sich gezeigt, dass die gesäten Ölkürbis-Samen auf den steirischen Feldern nicht keimen. Laut den Pflanzenbau-Experten der Landwirtschaftskammer ist diese einzigartige Situation wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass neben der Kälte und den großen Niederschlagsmengen in diesem Jahr auch ein wichtiges Pflanzenschutzmittel aufgrund einer EU-Entscheidung nicht mehr zugelassen wurde. Dieses Mittel wurde in der Vergangenheit in kleinsten Mengen direkt auf das Saatgut aufgetragen, sodass das Samenkorn in der wichtigen Keimphase geschützt war. Mit dem Verbot dieses Pflanzenschutzmittels war die Saat den herausfordernden Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Betroffen sind rund 6000 ha steirische Kürbisfelder, auf denen heuer nur rund 30 % bis 60 % der ursprünglich gesäten Kürbispflanzen wachsen.

Nur noch wenig Auswahl für den Nachbau

Besonders problematisch ist, dass es für den ersatzweisen Anbau der meisten anderen Kulturen bereits zu spät ist. Die Landwirtinnen und Landwirte würden somit in diesem Jahr auf den betroffenen Feldern keine Ernte einfahren können. Von den bedeutenden Kulturen lassen sich zu dieser Jahreszeit nur noch wenige Kulturen, beispielsweise Soja, Mais oder Hirse, anbauen. Aufgrund der bisher notwendigen Vorgaben zum Wechsel der angebauten Kulturen wäre insbesondere der Nachbau von Mais für zahlreiche betroffene Betriebe nicht möglich.

Mit Material von aiz
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