Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Wettbewerbsrecht

Österreichs Kabinett will unfaire Handelspraktiken verbieten

Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 18.11.2021 - 11:37

Ministerrat verabschiedet Gesetzesentwurf. Anfang kommenden Jahres sollen neue Regeln gelten. Ab März startet Ombudsstelle.

Hofer-Aldi-Österreich

Gestern (17.11.) hat der Ministerrat die Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes beschlossen. Die neuen Regeln treten Anfang 2022 in Kraft. Damit will Österreich unfaire Handelsbedingungen einschränken. Zudem wird im Landwirtschaftsministerium eine Ombudsstelle für heimische Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, um einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen. Ab 1. März 2022 wird diese Ombudsstelle ihre Arbeit aufnehmen.
 
"Jetzt ist endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Wir haben genug Lippenbekenntnisse von den großen Handelsketten gehört. Mit der Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes haben wir nun erstmals eine Handhabe gegen diese erpresserischen Praktiken", ist sich Bundesagrarministerin Elisabeth Köstinger sicher.
 
Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder die Verweigerung schriftlicher Verträge sind mit diesen Gesetzesänderungen verboten.

Ausweitung des Geltungsbereichs

Zusätzlich zu den bereits definierten unfairen Geschäftspraktiken wurden zwei weitere Sachverhalte aufgenommen. Dabei geht es einerseits um die Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu den Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen und zum anderen um die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der Vermarktungsformen. Zusätzlich wurde der Geltungsbereich von 500 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro Jahresumsatz ausgeweitet, wodurch weitere Betriebe geschützt werden.
 
"Die Ergänzung der Liste der unfairen Geschäftspraktiken war ebenso notwendig wie die Ausweitung des Geltungsbereichs. Im Kampf 'David gegen Goliath' stehe ich auf der Seite der Landwirtschaft sowie der kleinen Erzeuger und Verarbeiter. Wie mit unseren Bäuerinnen und Bauern teilweise umgegangen wird, ist unwürdig", so Köstinger.

Handel-Kritik: Nur Klientelpolitik

Nach Auffassung des österreichischen Lebensmitteleinzelhandels (LEH) sorgt der Ministerratsbeschluss jedoch für Irritationen bei vielen heimischen Händlern. Mit der Gesetzesänderung sollten eigentlich unfaire Geschäftspraktiken in der gesamten Lebensmittel-Wertschöpfungskette hintangehalten werden. Landwirtschaftsministerin Köstinger hat laut Handelsverband nun allerdings fragwürdige Änderungen eingebracht, welche an den ursprünglichen Intentionen der UTP-Richtlinie völlig vorbeigehen.

Laut EU-Richtlinie sollen Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu 350 Millionen Euro gegenüber Käufern bzw. Händlern geschützt werden. Der Köstinger-Entwurf sieht jedoch eine Verdreifachung dieser Umsatzschwelle aus. Geschützt werden sollen nun Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu einer Milliarde Euro gegenüber Käufern bzw. Händlern mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro. Bundesministerin Köstinger schieße damit weit über das Ziel hinaus, die laut eigenen Angaben vor allem „kleinen“ Erzeuger vor unfairen Handelspraktiken schützen zu wollen, kritisiert der Handel.

Dass mit dieser Ausweitung des Schutzbereichs eindeutig Klientelpolitik betrieben wird, zeigt laut Handelsverband auch ein Passus im Gesetz, wonach ausschließlich im Verhältnis zu Behörden nur Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis 350 Millionen Euro geschützt werden sollen.

Ombudsstelle für alle öffnen

Zudem hält der Handel folgende Bestimmung für kartellrechtlich sehr fragwürdig.  So darf der Käufer dem Lieferanten bei Bestehen eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts ohne sachliche Rechtfertigung bei gleichwertiger Leistung keine unterschiedliche Bedingungen im Vergleich zu anderen Vertragspartnern mehr gewähren, insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Preises oder die Zahlungsbedingungen.

Diese Bestimmung greift nach Ansicht der Lebensmittelhändler erheblich und unverhältnismäßig in den Markt ein. Die fehlende Definition von „wirtschaftlichem Ungleichgewicht“ sorge zusätzlich für Rechtsunsicherheit.

Daneben kritisiert Handelssprecher Rainer Will, dass die Ombudsstelle nur heimischen Landwirten, Produzenten und Verarbeitern offenstünden, nicht aber auch dem Lebensmitteleinzelhandel und insbesondere den kleinen Nahversorgern des Landes. "Wertschöpfungsketten sind keine Einbahnstraße und die Marktmacht selbstständiger Kaufleute gegenüber den großen Molkereikonzernen des Landes darf wohl als überschaubar angesehen werden", meint Will.

Mit Material von aiz
Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing