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Förderung

Österreich steht zu seinen Bauern

Berge
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Mittwoch, 02.09.2020 - 10:58

Die Alpenrepublik hat ein respektables Entlastungspaket für die Land- und Forstwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Pauschalierungsverordnung ist in Begutachtung gegangen.

Während Deutschland gern auf Distanz zu seinen  Bauern begeht, bekennt sich Österreich zur eigenen Landwirtschaft. Das liest sich dann so:

  • Die Corona-Krise hat die Systemrelevanz einer flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt.
  • Um die Versorgungssicherheit unseres Landes, sowohl mit Lebensmitteln als auch mit Holzprodukten, in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft.
  • Jeder einzelne der bäuerlichen Familienbetriebe ist wichtig, um die Produktion von hochqualitativen Lebensmitteln und die Bewirtschaftung unserer Wälder sicherzustellen.
  • Die Bundesregierung hat daher im Rahmen der COVID-19-Hilfen ein Entlastungs- und Investitionspaket von 400 Mio. Euro für die Land- und Forstwirtschaft geschnürt.

Das sind Töne, die in Deutschland in dieser klaren Form weitgehend unbekannt sind. Da überwiegen eindeutig die schrillen und kritischen Anmerkungen.

    Entwurf in Begutachtung

    Die Hilfe erfolgt inform einer Pauschalierungsverordnung. Sie soll erhebliche Verwaltungsvereinfachungen und Entlastung für die Bäuerinnen und Bauern bringen:

    • Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro
    • Abschaffung von drei Vollpauschalierungsgrenzen und Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft
    • Teilpauschalierung: Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung

    Die Pauschalierungsverordnung ist seit dem 28. August 2020 in einer zweiwöchigen Begutachtung und soll danach baldmöglich Inkrafttreten.

    Konkrete Maßnahmen rückwirkend mit 1.1.2020

    1. Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf
      40.000 Euro (inkl. USt)
    • Die derzeit geltende Grenze von 33.000 Euro (inkl. USt) zur Zuordnung von Nebentätigkeiten zur Land- und Forstwirtschaft orientiert sich an der Grenze für Kleinunternehmer, bis zu der diese Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer gegenrechnen können. Diese Grenze wurde seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angehoben und ist daher nicht mehr zeitgemäß, auch vor dem Hintergrund, dass die Grenze für Kleinunternehmen bereits angehoben wurde.
    • Durch die Anhebung profitieren unter anderem land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen, weil sie die Nebentätigkeiten bis zur neuen Grenze im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ausführen können.
    1. Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert
    • Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für:
      • 10 Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst
      • 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten
      • 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche
    • Diese Grenzen wurden 2012 zusätzlich eingeführt. Aufgrund der seither eingetretenen Preis- bzw. Einkommensentwicklung sind diese Grenzen sachlich nicht mehr gerechtfertigt, wenn es den gleichen Betrieben wie damals möglich sein soll, die Vollpauschalierung anzuwenden.
    • Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft
      • Die Vollpauschalierungsgrenze wird von 11.000 Euro auf 15.000 Euro Forst(Teil)Einheitswert angehoben.
    1. Teilpauschalierung - Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung
    • Im Falle einer Kalamitätsnutzung sind die Bringungskosten im Verhältnis zu den Einnahmen für das eingeschlagene Rundholz wesentlich höher. Als Ausgleich werden die pauschalen Betriebsausgaben erhöht.
    • Für die auf Waldnutzungen infolge höherer Gewalt entfallenden Betriebseinnahmen wird ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten auf die pauschalen Betriebsausgaben eingeführt.