Der weiter andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine hat massive Auswirkungen auf die weltweite Versorgungssicherheit. Deshalb hat die EU ein Maßnahmenpaket für mehr Versorgungssicherheit geschnürt. Eine Maßnahme ist, dass ungenützte Flächen für agrarische Produktion freigegeben wurden.
Die Nutzungsfreigabe der Brachflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) hat Österreich nach der EU-Freigabe jetzt national umgesetzt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich eine volle Nutzung ermöglicht.
Von Bedeutung sind diese nun zusätzlich produzierten Nahrungsmittelmengen unter anderem für das World Food Programme. Es ist stark abhängig von Lieferungen der Ukraine als ‚Kornkammer Europas‘. Diese Getreidelieferungen fehlen nun. Deshalb braucht es Ersatz. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: "Jeder Hektar den wir in Europa in Bewirtschaftung bringen, auch der österreichische Beitrag, hilft.“
Welternährung: Produktion intensivieren


Österreichs Agrarministerin Elisabeth Köstinger will EU-Umwelt- und Klimaziele auf dem Prüfstand sehen.

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Rechtrahmen zur Nutzung der Brachflächen
Der nun geschaffene nationale Rechtsrahmen soll den Bauern die für den Anbau erforderliche Flexibilität gewähren. Die Kernpunkte sind:
- Die Regelung umfasst ausschließlich ökologische Vorrangflächen im Rahmen der 1. Säule (Direktzahlungen) für das Jahr 2022. Maßnahmen im ÖPUL bleiben unberührt.
- Betroffen sind potentiell rund 9.000 ha Bracheflächen in Österreich. Das Gesamtpotental der EU liegt bei rund 4 Millionen ha.
- Die Flächen werden zur Nutzung durch Beweidung oder Mahd und im Gegensatz zu Deutschland auch für den Anbau aller Ackerkulturen freigegeben. Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist zulässig.
- Hauptziel ist, die europäische Produktion zu steigern. Das soll die in der Ukraine erwarteten Ertragsausfällen teilweise ausgleichen.
- Die Umsetzung in Österreich wurde mittels einer Änderung der nationalen Direktzahlungs-Verordnung für das Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
- Bestehende Verträge zu Biodiversitätsflächen im Rahmen des ÖPUL sind von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen und gelten unverändert weiter.
- Das bedeutet, diese Flächen (rd. 45.000 ha Ackerflächen) bleiben weiterhin als Flächen mit besonders positiver Umweltwirkung erhalten.
- Die Beantragung erfolgt wie gewohnt über die AMA bzw. mit der entsprechenden Codierung im Rahmen des MFA 2022.