Im Rahmen des Notifikationsverfahrens zum parlamentarischen Gesetzesantrag eines nationalen Glyphosat-Verbotes hat die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zum nationalen Glyphosat-Verbot in Österreich abgegeben. Darin hält die Kommission hält fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Damit sieht sich das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) in ihrer bisherigen Rechtsmeinung des bestätigt und räumt dem von der SPÖ eingebrachten Gesetzesentwurf keinen Spielraum ein und verweist eindeutig auf die geltende Rechtslage.
Das Gutachten des Europarechtsexperten Obwexer habe bereits dargelegt, dass nationale Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Rechtsverständnis der Europäischen Union nicht zulässig sind.
Ball liegt nun beim Parlament
Im Detail geht das Ministerium noch auf einige Zusatzpunkte ein:
- So seine keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen worden, die ein Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden. Das Vorsorgeprinzip werde bereits bei der Wirkstoff-Zulassung von Glyphosat berücksichtigt.
- Auch aus Tschechien sei inzwischen eine negative Stellungnahme zu einem nationalen Alleingang eines Glyphosatverbots bei der Kommission eingelangt.
Diese Stellungnahme hat aufschiebende Wirkung, die Frist für weitere Stellungnahmen verlängert sich dadurch um drei Monate auf nunmehr 19.11.2020. In ihrer Stellungnahme wird Österreich von der Kommission aufgefordert, die Bemerkungen zu berücksichtigen. Ein nationales Totalverbot sei auf dieser Basis daher nicht möglich. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird auch weiterhin auf Basis eines umfassenden Prüf- und Risikobewertungsverfahrens erfolgen.
Das Ministerin erwatet nun eine Reaktion des Parlaments, das den SPÖ-Antrag bei der Europäischen Kommission notifiziert hat.