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Almwirtschaft

Kuh-Urteil: Neues Recht bringt mehr Sicherheit für Almbauern

Josef Koch
Josef Koch
am Mittwoch, 20.05.2020 - 09:08

Der Oberste Gerichtshof verunsichert Almbauern, weil er das Kuh-Urteil bestätigt hat. Doch inzwischen gibt es eine andere Rechtslage.

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Die Entscheidung des OGH zum Kuh-Urteil nimmt die bäuerliche Interessenvertretung mit Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis. Das Urteil verursacht erneut Unsicherheit unter den Almbauern. Dabei hat sich seit vergangenem Jahr die Rechtssituation für Almwirtschaft und Weidehalter verbessert. Die geänderte Rechtslage hat aber naturgemäß auf das gegenständliche Urteil keine Auswirkungen, weil der Vorfall länger zurückliegt und das Urteil noch nach alter Rechtslage zustande kam.

Der Unfall im Jahr 2014 war ein äußerst tragisches Ereignis, als eine Kuh eine Wanderin mit Hund angriff. Dem Landwirt hat das Gericht eine Teilschuld zugesprochen, obwohl er Warnschilder aufgestellt hatte.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil und den bekannten Folgen für den betroffenen Almbauern war noch vor der letztjährigen Almsaison die Verunsicherung groß. Ein rasches Reagieren seitens der Politik war notwendig, um auch weiterhin ein gutes Miteinander von Tourismus und Almbewirtschaftung zu ermöglichen.

Die damalige Bundesregierung hat unter maßgeblicher Mitwirkung der Landwirtschaftskammer Österreich und den Almwirtschaftsvereinen den "Aktionsplan für sichere Almen" ins Leben gerufen. Der wesentlichste Punkt darin ist die Ergänzung des Tierhalterparagrafen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dabei vor allem der Hinweis auf die Eigenverantwortung der Almbesucher.

Durch viele Informations- und Aufklärungskampagnen und der Klarstellung der Eigenverantwortung der Gäste mittels der zehn Verhaltensregeln wurde Bewusstseinsbildung betrieben. Anerkannte Standards geben wiederum den Bäuerinnen und Bauern eine Hilfestellung, um Zwischenfälle mit Wanderern und Weidetieren zu vermeiden.

Das Anbringen von Warntafeln ist dabei wesentlich. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat bundesweit einheitliche Warntafeln erstellt und in hoher Stückzahl zur Verfügung gestellt. Daneben gibt es auf Ebene der Bundesländer mit verschiedenen Versicherungslösungen ein zusätzliches Auffangnetz. 

Mit Material von aiz

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