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Österreich

Härtefallfonds: Phase 2 startet am 16. April

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aiz
am Montag, 06.04.2020 - 15:45

In Phase 2 können Betriebe bei Nachweis eines Einkommensrückgangs jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen.

Wien - Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg, die auch die Wirtschaft in diesem Land massiv beeinträchtigt. Es wurde daher von der Bundesregierung ein Härtefallfonds eingerichtet, der Kleinunternehmen unterstützen soll. Als erste Maßnahme wurde die Möglichkeit einer Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Jetzt folgt Phase 2: Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückgangs jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen. Neu ist, dass auch Mehrfachversicherungen zulässig sind. Insgesamt stehen damit bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung, die Einreichung startet mit 16. April, teilt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit.

"Die Coronavirus-Pandemie ist mit Sicherheit die schwerste Krise für Österreich seit dem 2. Weltkrieg. Bei manchen Betrieben brechen gerade wesentliche Teile des Einkommens weg, sie brauchen unsere Unterstützung. Jetzt geht es darum, Existenzen abzusichern. Der Härtefallfonds soll ein Sicherheitsnetz für unsere bäuerlichen Familienbetriebe sein und schnelle, unbürokratische Hilfe bieten", betont Köstinger.

50% Umsatzeinbruch oder Kostenerhöhung müssen nachgewiesen werden

In Phase werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. Euro unterstützt. Neu ist, dass hier auch Mehrfachversicherungen zulässig sind - bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen.

Für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung muss gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.

Konkret betrifft das Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen, landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, weiters Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) sowie Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Phase 2 startet Mitte April

Die Antragstellung für Phase 1 läuft noch. Hier gibt es bei einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro einen Zuschuss von 500 Euro beziehungsweise bei einem Einheitswert über 10.000 Euro eine Förderung von 1.000 Euro.

Phase 2 startet am 16. April, hier können Voll-, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Die mögliche Förderung beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat (Deckelung), Nebeneinkünfte werden gegengerechnet. Insgesamt ist eine Unterstützung bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (drei Monate zu je 2.000 Euro) möglich, das gilt für Phase 1 und Phase 2 gemeinsam. Die Förderungen sind steuerfrei.

Abwicklung in beiden Fällen über die AMA

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Die Soforthilfe (Phase 1) kann seit Montag, 30. März 2020, beantragt werden. Für Phase 2 können Anträge ab 16. April ebenfalls auf www.eama.at gestellt werden.

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