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Annoniakemissionen

Gülleabdeckung: Mitgegangen, mitgefangen

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Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 27.01.2023 - 07:00

Österreichs Umweltministerium hat wenig Verständnis für die Forderung des Bauernbunds, die Abdeckpflicht für Güllebehälter aufzuheben.

Wien/Linz Eine Resolution des Bauernparlaments Oberösterreich löst im Wiener Umwelt- und Klimaschutzministerium offenbar Kopfschütteln aus. Darauf lässt ein Schreiben des Ministeriums an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich schließen. Mitte Dezember vergangenen Jahres kam die Vollversammlung zum Schluss, dass die verpflichtende Güllegrubenabdeckung ab 2028 wirtschaftlich keinesfalls tragbar sei. So stehe die Verpflichtung ab 1. Jänner 2028 in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ammoniak-Reduktionspotential, monierte das Bauernparlament. Die Gülleabdeckung schreibt die aktuell gültige Ammoniak-Verordnung vor.

In dem Schreiben bemerkt das Ministerium gleich zu Anfang, dass die Ammoniak-Reduktionsverordnung über zwei Jahre lang mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium unter Einbinden der Landwirtschaftskammer, der HBLFA Raumberg-Gumpenstein sowie des Umweltbundesamtes verhandelt wurde. Das Umweltministerium habe diese dann im Einvernehmen mit dem Bundesministerlandwirtschaftsminister erlassen.

94% stammen aus der Landwirtschaft

Nach Angaben des Umweltministeriums stammen die nationalen Ammoniakemissionen aktuell zu 94 % aus der Landwirtschaft. Das ab 2020 einzuhaltende Reduktionsziel von minus 1 % gegenüber 2005 wurde gemäß der aktuellen Luftschadstoffinventur um 5 % überschritten. Ab 2030 ist ein Reduktionsziel von minus 12% gegenüber 2005 einzuhalten. Um dies zu erfüllen, müssen die nationalen Emissionen im Vergleich zum Ist-Wert von 2020 um 3,0 Kilotonnen (kt) und ab 2030 um 9,9 kt niedriger liegen. Alleine mit förderpolitischen, freiwilligen Maßnahmen wie sie im GAP-Strategieplan enthalten sind, lässt sich die erforderliche Reduktion aus Sicht des Umweltministeriums nicht erzielen. Die Verordnung sieht daher das schrittweise Einführen von ordnungspolitischen Maßnahmen vor und soll vorerst zum raschen Einhalten der Ammoniakemissionsreduktionsverpflichtung ab 2020 beitragen. Damit will die Regierung auch ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich abwenden.

In dem Schreiben verweist das Umweltministerium, dass Österreich in einem EU-Bericht erneut aufgeführt ist, ähnlich wie andere EU-Staaten, das 2020-Ziel nicht eingehalten zu haben. Und noch schlimmer: Auch das 2030-Ziel werde Österreich voraussichtlich nur unter Anwenden aller verfügbaren technischen Maßnahmen erfüllen können.

Druck aus Brüssel

Zusätzliche Maßnahmen sind aus Sicht des Umweltministeriums daher nötig, um die Ammoniakemissionen zu verringern. So fordert auch die EU-Kommission unter anderem Österreich auf, nationale Rechtsvorschriften zu erlassen, um bestimmte landwirtschaftliche Praktiken wie effizienteres Bewirtschaften und Ausbringen von Düngemitteln verbindlich zu machen. Laut Ministerium ist bei der Ammoniak-Reduktionsverordnung nicht nur die Kosten-Nutzenrelation berücksichtigt worden, sondern man sei im Hinblick auf die Struktur der österreichischen Landwirtschaft so behutsam wie möglich vorgegangen. So wurden auch entsprechend lange Übergangsfristen für das nachträgliche Abdecken von Düngemittellagern vorgesehen. Ohnehin gilt diese Pflicht erst ab 240 m³ Lagerkapazität, so dass Kleinbetriebe ausgenommen seien. Nicht nachvollziehen kann man in Wien die in der Resolution angegebenen geschätzten Kosten für das Abdecken der Düngemittellager.

Ausnahmen für Einarbeitung streichen?

Nach Schätzungen der Landwirtschaftskammer würde die Abdeckungspflicht einen Investitionsbedarf von mindestens 500 Mio. € bis über 1 Mrd. € bis 2027 auslösen. Die betroffenen bäuerlichen Betriebe seien zudem einem unzumutbaren bürokratischen und organisatorischen Aufwand (Ziviltechnikergutachten, Bauabwicklung,...) ausgesetzt. Dabei würde die Maßnahme die Emissionen lediglich um 0,6 kt Ammoniak verringern. Gleichzeitig würde der Veredelungssektor, vor allem Rinder- und Schweinehaltung in einem wirtschaftlich völlig unvertretbaren Ausmaß belastet, heißt es in der Resolution.

Das Bauernparlament hält es daher für effektiver, die Ausnahme von der Einarbeitungspflicht für Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung innerhalb von acht Stunden für

Betriebe unter fünf Hektar Ackerfläche bei mindestens zwei Schlägen (sog. Kleinschlagregelung) zu streichen. Alleine diese würden laut Kammer die Ammoniakemissionen um 0,4 Kilotonnen senken. Daher sei die vorliegende Verordnung zu ändern, so der Appell an das Umweltministerium.

Dieses führt in dem Antwortschreiben an, dass ursprünglich eine verpflichtende bodennahe Gülleausbringung und auch Gülleseparation vorgesehen war, da gerade die bodennahe Ausbringung bekanntermaßen das größte Verringerungspotential aufweise. Auf Wunsch der Landwirtschaftsvertreter wurden diese Verpflichtungen vorerst jedoch noch nicht aufgenommen, damit Landwirte diese Maßnahmen weiter über das Öpul gefördert bekommen. Ob die bodennahe Gülleausbringung weiterhin freiwillig bleiben könne, hänge nicht zuletzt von der Entwicklung der Ammoniakemissionen in den nächsten Jahren ab, so das Umweltministerium.

Evaluierung bis Ende 2025 vorgesehen

Nach dem EU-Recht muss Österreich spätestens bis Ende 2025 nach Brüssel berichten, wie sich die aktuellen Auflagen auf die Ammoniakemissionen ausgewirkt haben. Das ist noch vor dem 1. Jänner 2028, wenn die Abdeckungsverpflichtung von Düngemittellagern in Kraft tritt. Ob dann die Pflicht zur Abdeckung wegfallen wird, falls Österreich seine Ziele übererfüllt haben sollte, ließ das Ministerium in seinem Schreiben an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich aber offen. So solle die Evaluierung insbesondere den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie das Ausmaß, die Wirkung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Ammoniakreduktion in der Landwirtschaft, auch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung, berücksichtigen. Eine Einbindung von Vertreter der Landwirtschaft in den Evaluierungsprozess sei geplant, räumt das Ministerium ein.

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