Wien Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Das trifft auf die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung zu, zumindest was die Dauer anbelangt. Nach langwierigen Verhandlungen startet sie nun ab 1. September 2023. Die Verordnung haben Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch am Donnerstag (16.3.) Laut der beiden Minister ist dies der erste konkrete Umsetzungsschritt für mehr Transparenz in der Lebensmittelkette. Totschnig und Rauch kündigen weitere Schritte an. Sie sind überzeugt, bei den Kantinen eine Dynamik in Gang zu setzen, die weitere Transparenz am Teller bringen wird.
Wann kommt die Gastronomie dran?
Auf diese Dynamik hofft Hannes Royer, Obmann von Land schafft Leben. Aus einer Sicht fischt man bei verarbeiteten Produkten im Lebensmitteleinzelhandel derzeit oft noch im Trüben. "Solange wir zudem in der Gastronomie noch nachfragen und darauf hoffen müssen, dass wir als Konsumentinnen und Konsumenten die Herkunft der Lebensmittel erfahren, haben wir noch Einiges zu tun."
Er fordert zudem wirksame Kontrollen, wenn die Gastronomie freiwillig die Herkunft von Lebensmitteln deklariert.
Nach Ministeriumsangaben werden in Österreich 2,2 Mio. Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. Das sind rund zwei Drittel der Mahlzeitgen, die Außer Haus verzehrt werden- Künftig werde dort die Herkunft am Speiseplan oder gut sichtbar auf einem Plakat oder Monitor zu sehen sein, so Totschnig.
Bauernbund-Präsident Georg Strasser sieht alle Akteure entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette in der Pflicht, dass mehr Transparenz am Teller auch für mehr Wertschöpfung auf den Höfen sorgen muss. „Heimische Qualität hat ihren Preis, die Zahlungsbereitschaft bestimmt letzten Endes auch über das Angebot.“
Was muss gekennzeichnet werden?
Die Herkunft folgender Lebensmittel muss angegeben werden:
- Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild,
- Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse,
- Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei.
Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.
Wer muss Speisen kennzeichnen?
Die verpflichtende Angabe der Herkunft trifft alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat. Die Verordnung umfasst damit sämtliche Betriebskantinen und auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Alle Gastronomiebetriebe, die darüber hinaus freiwillig mit Angaben zur Herkunft der verwendeten Produkte werben, müssen sicherstellen, dass die Angaben zutreffend und nicht irreführend gestaltet sind. Damit wird laut Landwirtschaftsministerium der Vollzug deutlich gestärkt. Jeder könne sich sicher sein, dass auch tatsächlich Österreich drin sei, wo Österreich draufsteht.
Wie muss gekennzeichnet werden?
Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form beispielsweise durch einen Aushang oder in der Speisekarte ausgelobt werden.
Werden Fleisch, Milch und Eier in Speisen verwendet, ist die Herkunft anzugeben. Dies wird in der Regel ein Land (zum Beispiel Österreich) oder ein Bundesland oder eine Region sein. In Fällen, in denen Produkte unterschiedlicher Herkunft eingesetzt werden, schreiben EU-Vorgaben vor, dass die Herkunft auch „EU“ oder „Nicht-EU“ lauten darf. Vertreter der Gemeinschaftsverpflegung haben bereits klargestellt, dass sie den Wettbewerbsvorteil heimischer Produkte in der Kennzeichnung nutzen werden und diese Kennzeichnung faktisch nur in Ausnahmefällen erfolgen wird. Sind Zutaten in Speisen nicht über einen längeren Zeitraum konstant verfügbar, ist auch eine Angabe eines %-Anteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Auch hier wollen die Gemeinschaftsverpfleger österreichische Ware ausloben. Zum Beispiel muss Milchreis mit Milch aus Tirol gekennzeichnet sein, Rindsgulasch mit Rindfleisch aus Österreich oder Schweinsschnitzel mit Schweinefleisch aus Deutschland.
Für Manfred Ronge, Geschäftsführer der GV Austria (Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger) nehmen die Gemeinschaftsverpfleger eine Vorbildfunktion ein. „Wir werden die Möglichkeit nutzen, sehr präzise die Herkunft mit Österreich, dem Bundesland oder der Region auszuloben,“ verspricht er.