Seit Anfang der Woche (17.1.) können Österreichs Landwirte Anträge für den Ausfallsbonus und den Härtefallfonds stellen. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit.Anträge und Abwicklung erfolgen über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.eama.at.
"Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen. Auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen sind stark betroffen. Darum haben wir den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert", betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger anlässlich des Antragsstarts.
Über 130 Mio. € aus dem Härtefallfonds
Antragsberechtigt für die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds sind unter anderem Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof) oder Zulieferer sind.
Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. Der Härtefallfonds hat nach Köstingers Einschätzung als Auffangnetz seit Krisenbeginn bewährt. Insgesamt seien dank der COVID-19-Hilfen bereits über 130 Mio. Euro an die Branchen ausgezahlt worden.
"Letztes Jahr haben wir mit dem Ausfallsbonus eine weitere Unterstützung umgesetzt, die für tausende Betriebe überlebenswichtig ist – vor allem für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen", so die Tourismusministerin. Antragsvoraussetzung ist unter anderem, dass der Sitz der Betriebsstätte in Österreich liegt.