Wien Bei den Beiträgen zur AMA-Marketing wird es Veränderungen geben. So müssen unter anderem künftig auch Marktfruchtbetriebe Beiträge zahlen. Da sieht die Novelle des AMA-Gesetzes vor, das diesen Mittwoch der Ministerrat beschlossen hat.
Die AMA-Marketingbeiträge wurden seit ihrer Einführung im Jahr 1995 inhaltlich und in der Höhe bis heute weitestgehend unverändert fortgeführt. Mit der Systemumstellung werden nach Informationen des Bundesagrarministeriums erstmals auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Dadurch sollen breitere Werbemaßnahmen möglich sein, zum Beispiel auch ein AMA-Gütesiegel für Brot und Backwaren. So ist der gesamte Getreidesektor in das Marketingsystem eingebunden.
Neue Maßnahmen sind geplant
Ebenso soll das Marketing für Almerzeugnisse gestärkt und die Qualitäts- und Herkunftssicherung ausgebaut werden. Gleichzeitig zielt die Novelle darauf ab, die Bedeutung der Landwirtschaft für die Lebensmittelversorgungssicherheit stärker hervorzuheben. Die vielfältigen Leistungen der Landwirte für Umwelt, Klima und Tierwohl will man vermehrt kommunizieren.
Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit dem neuen Basisbeitrag bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, verringert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.
Vorgaben Rechnungshof umgesetzt
Mit dem neuen Beitragssystem setze der Bund auch die Vorgaben des Rechnungshofs, so Agrarminister Norbert Totschnig. Für Österreichs Kammerpräsident Josef Moosbrugger macht es Sinn, „die Flächen stärker als bisher in Kommunikation und Finanzierung zu integrieren“. Schließlich würden Landwirte viele Umwelt- und Klimaleistungen auf ihren Flächen erbringen.
Abziehbild der Landwirtschaft verhindern
Nach Auffassung von Georg Strasser, ÖVP-Agrarsprecher ist das das AMA-Gütesiegel das letzte Siegel, wo Bäuerinnen und Bauern noch mit am Verhandlungstisch sitzen. Durch den Vormarsch der Handels-Eigenmarken werde die Herkunft der Produkte im Supermarkt immer anonymer. „Deshalb braucht es ein Siegel, das transparent und verlässlich Durchblick gibt“, so Strasser.
Für die Grünen war laut Nationalratsabgeordneter Clemens Stammler die Einbeziehung der Ackerbaubetriebe ein Anliegen. Die Werbemaßnahmen im betroffenen Segment würden so besser finanzierbar. „Mit einem ausreichenden Budget der AMA Marketing kann sich die österreichische Landwirtschaft so zeigen wie sie ist, und wird nicht ausschließlich als Abziehbild für die Werbung des Handels verwendet“, begründet Stammler die Novelle.
Diese Gebühren sind geplant
Nach Informationen des Landwirtschaftsministerium sind ab 1. Jänner 2023 folgende Gebühren vorgesehen.
- Fünf Euro pro Hektar (und Jahr) für landwirtschaftliche Flächen,
- Ein Euro pro Hektar (und Jahr) für Almweideflächen oder andere extensiv genutzte Flächen wie Hutweiden, Streuwiesen, Bergmähder, einmähdige Wiesen, Biodiversitätsflächen und Mehrnutzungshecken, brachliegende Flächen und flächige Landschaftselemente gemäß Glöz 8.
Diese Spartenbeiträge sind geplant:
- Milch: 2,20 €/t
- Rinder: 2,70 €/Schlachtrind
- Kälber: 1,10 €/Schlachtkalb
- Schweine: 0,75 €/Schlachtschwein
- Schlachtgeflügel: 0,60 €/100kg Schlachtgewicht
- Legehennen 3,75 €/100 Legehennen
- Gemüse, Obst (Gewächshaus): 730,00 €/ha
- Gemüse, Obst (Folientunnel): 500,00 €/ha
- Gemüse (Freiland): 50,00 €/ha
- Obst (Freiland) 75,00 €/ha
- Speisekartoffel: 30,00 €/ha
- Gartenbauerzeugnisse (Gewächshaus): 1.500,00€/ha
- Gartenbau (Folientunnel): 500,00 €/ha
- Gartenbau (Freiland): 100,00 €/ha