Der Beschluss des österreichischen Bundeskabinetts zur Agrarreform 2023 am Mittwoch (27.4.) sorgt für Zustimmung und Kritik. Nach Auffassung von Bundesagrarministerin Elisabeth Köstinger schafft die Regierung damit „Planungssicherheit zur Versorgungssicherheit".
Die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bildet die wesentliche Grundlage für die Arbeit der österreichischen Bäuerinnen und Bauern in den kommenden fünf Jahren. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Einkommenssicherung, die Diversifizierung und weitere Professionalisierung der Betriebe, die Stärkung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz sowie auf die Junglandwirte gelegt.
Umverteilungsprämie leicht abgesenkt
Als Verbesserungen wertet LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, dass nach „intensiven Verhandlungen“ nun Lohnkosten bei der Kappung ab 100.000 € für große Betriebe erreicht und damit unverhältnismäßige Einschnitte für diese Betriebe verhindert wurden. „Wir brauchen weiterhin eine gute Mischung aus kleinen, mittleren und großen Betrieben“, so Moosbrugger. Für die Versorgungssicherheit Österreichs seien alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unverzichtbar.
Für Berg- und Kleinbauern ist diese Nachbesserung ärgerlich. Die bereits beschlossenen Mittel, die durch die Kappung zur Umverteilung an kleinere und mittlere Betriebe vorgesehen waren, werden nun doch noch einmal gekürzt. So sollte beispielsweise der Aufschlag bis 20 ha 47 €/ha betragen, nun sind es 44 €/ha. „Mit diesen Mitteln sollen nun auch die Lohnkosten der größten Großgrundbesitzer anrechenbar sein.“ kritisiert Ludwig Rumetshofer, Vorstandsmitglied der Österreichischen Berg- und Kleinbauern Vereinigung (ÖBV).
Die Deckelung (Capping) der Direktzahlungen bei 100.000 € pro Jahr war aus seiner Sicht ohnehin bereits zu hoch angesetzt, die Umverteilungswirkung zu niedrig.
Das bringt die GAP den Bäuerinnen und Bauern
Durch die GAP werden mit jährlich rund 1,8 Mrd. € die Stabilität der heimischen Land- und Forstwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt. Insgesamt stehen in der gesamten Periode 35 Mio. € mehr EU-Mittel als bisher für die Landwirtschaft zur Verfügung.
Allerdings sinkt die Basisprämie von 288 €/ha auf 208 €/ha. Für Almweideflächen beträgt sie 41 €/ha. Betriebe bis 40 ha erhalten jedoch einen Prämienaufschlag von 44 (bisher 47) €/ha bis 20 ha, und 22 (bisher 23) €/ha von 21 bis 40 ha.
Die Ausgleichzulage ist laut Ministerium abgesichert und zusätzlich gestärkt, da die Förderung für das Berg- und benachteiligte Gebiet weiter vergeben und damit die einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden kann. Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) wird ausgebaut und das Budget um 25% (125 Mio. Euro pro Jahr) erhöht. Es stehen somit rund 574 Mio. Euro pro Jahr für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung. Das Bio-Budget beträgt rund 550 Mio. Euro pro Jahr. Zur Stärkung der Junglandwirte werden rund 3% für konkrete Unterstützungen zweckgewidmet.
Mehr Geld für Jungbauern
Jungbauern-Bundesobfrau Carina Reiter ist erfreut, dass mit 3% des Budgets für die GAP die Hofübernahme ab 2023 deutlich erleichtert wird. Mit der Niederlassungsprämie und den Top-ups für Junglandwirtinnen und -landwirte in der 1. Säule sowie dem Investitionszuschuss wird ihrer Meinung nach nun auf nationaler Ebene ein attraktives Unterstützungspaket für die junge Generation auf den Höfen umgesetzt.
Bauernbundpräsident Georg Strasser ist zuversichtlich, dass nun der parlamentarische Prozess rasch starten und Anfang Juni im Parlament abgeschlossen werden kann. „Wir befinden uns also auf den letzten Metern. In einer Zeit voller Ungewissheit ermöglichen wir so Planungssicherheit für Bäuerinnen und Bauern,“ so der ÖVP-Agrarsprecher im Nationalrat.