Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Genehmigung

Wolf zum Abschuss freigegeben

Canis Lupus
Philipp Seitz
Philipp Seitz
am Freitag, 14.01.2022 - 14:45

Der Problemwolf in Oberbayern wird zum Abschuss freigegeben. Das Echo auf die Entscheidung fällt sehr unterschiedlich aus. Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage.

München Der Problemwolf mit dem genetischen Code GW2425m soll entnommen werden. Die Regierung von Oberbayern hat die Entnahme des männlichen Wolfes, der für eine ganze Reihe an Rissen in Oberbayern verantwortlich ist, nun genehmigt. Das erfuhr das Wochenblatt zunächst aus Regierungskreisen. Am Freitagnachmittag bestätigte die Regierung von Oberbayern die entsprechende Meldung und begründete die Genehmigung der Wolfsentnahmen mit Gründen der öffentlichen Sicherheit. 

Wie es in einer Mitteilung der Regierung von Oberbayern heißt, hätten Genanalysen bestätigt, dass dieses Tier mehrere Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim verletzt beziehungsweise getötet hat. Die Übergriffe haben sich überwiegend in siedlungsnahen Gebieten ereignet. Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) einberufene Expertenkommission komme in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Damit erhöht sich, wie es in der Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt.

Gefährdung von Menschen vermeiden

Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Die näheren Einzelheiten und Maßgaben wird die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am 17. Januar bekannt gegeben wird. 

Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern löste unterschiedliche Reaktionen aus. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nannte die Entscheidung der Regierung von Oberbayern in einer Pressemitteilung „absolut richtig“. Die CSU-Politikerin erklärte: „Man muss ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen. Bei diesem Wolf, der in Südostoberbayern immer näher an die Siedlungen herangekommen ist, war das dringend notwendig.“

Es sei wichtig, so Kaniber, „den Wölfen deren Grenzen aufzuzeigen, wenn es eine Koexistenz geben soll“. Ansonsten wäre laut Kaniber eine Folge, dass die Weidewirtschaft zurückgehen wird. Viele Almen und Alpen seien wegen ihrer Beschaffenheit nicht zäunbar. Der Wolf sei ein Kulturfolger - und er sei intelligent, wird Kaniber zitiert. „Wenn er lernt, dass es für ihn auf Almen, in Ställen und in Siedlungen Futter gibt, ohne dass er etwas zu befürchten hat, wird er immer dreister.“

Kaniber hatte bereits im Vorfeld eine Entnahme gefordert. Kaniber sagte dem Wochenblatt, dass ihrer Meinung nach bei dem übergriffigen Wolf „die Voraussetzungen für eine Entnahme erfüllt“ seien. Es müsse auch „die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ im Blick behalten werden. Die Aussagen von Kaniber lösten eine Debatte über den Umgang mit dem Problemwolf aus. Die Ministerin wurde von mehreren Seiten für ihre Aussagen kritisiert.

Bauernverband wünscht schnelle Entnahme

Der Bayerische Bauernverband begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung. BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler sagte dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt: „Ich begrüße die Entscheidung der Regierung von Oberbayern. Diese war sicherlich nicht sehr leicht, musste reichlich überlegt sein und hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen.“

BBV

Auch aktuell würden den Bayerischen Bauernverband beinahe täglich Hinweise zu Sichtungen des Wolfes erreichen. Köhler wünscht sich nun eine schnelle Entnahme des Wolfes: „Die Umweltverbände bitte ich, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht durch Klagen unnötig zu verzögern. Durch die Entnahme eines Problemwolfes wird kein Bestand gefährdet, aber die Sicherheit der Menschen vor Ort und auf den Betrieben gewährleistet.“

Wichtig wäre jetzt, wie Köhler betonte, „dass die Personen, die den Wolf entnehmen, anonym bleiben, um diese vor ungerechtfertigten Repressalien zu schützen“. Außerdem würde es sich anbieten, bei einer erfolgreichen Entnahme den Wolf auf seinen Hybridisierungsgrad in einem dafür geeigneten Labor untersuchen zu lassen, sagte Köhler. „Immerhin wäre es ja möglich, sichere Proben zu nehmen, ohne eine Vermischung mit Fremd-DNA und diese durch Mehrfachproben abzusichern.“

Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, hatte im Vorfeld bereits erwartet, dass einer Entnahme des Wolfes  zugestimmt wird. Insbesondere die vielen Risse innerhalb kürzester Zeit und das atypische Verhalten des Wolfes würden zeigen, dass durchaus von einem Problemwolf gesprochen werden könne.

Florian Streibl

Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern und der einberufenen Expertenkommission sei gut begründet und geschehe so auch rechtssicher, sagte Streibl in einer ersten Reaktion gegenüber dem Wochenblatt. Der FW-Fraktionsvorsitzende hatte im Vorfeld stets deutlich gemacht, dass der Wolf streng geschützt ist. Ein Abschuss des Wolfes sei das letztmögliche Mittel. „Wenn eine Entnahme angeordnet wird, dann muss sie absolut rechtssicher sein.“

Umweltminister Thorsten Glauber sagte, dass nach der Entscheidung der Regierung von Oberbayern Klarheit für alle Beteiligten herrsche. Die Behörden hätten nicht tatenlos zuschauen können, weil der Wolf sich wiederholt in Siedlungsnähe aufgehalten habe. „Der Schutz der Menschen muss immer Vorrang haben.“

Doch die Entscheidung der Regierung von Oberbayern ist umstritten - und der Bund Naturschutz kündigte bereits an, eine Klage gegen die Genehmigung in Betracht zu ziehen. Der Bund Naturschutz werde den Entnahmebescheid jetzt eingehend prüfen und dann auch eine Klage erwägen, sagte Uwe Friedel, Wolfsbeauftragter des Bund Naturschutz.

Scharfe Kritik kommt etwa von der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag. Deren umweltpolitischer Sprecher Christian Hierneis konnte die Entscheidung der Regierung von Oberbayern im Gespräch mit dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt nicht nachvollziehen: „Diese Genehmigung überrascht mich sehr.“

Zweifel an der Rechtssicherheit

Die Begründung für die zugelassene Entnahme ist nach den Worten von Hierneis „einfach an den Haaren herbeigezogen" und aus seiner Sicht juristisch nicht haltbar. „Ich würde mich nicht wundern, wenn dagegen geklagt wird.“ Ob die genehmigte Entnahme tatsächlich rechtssicher ist, zweifelt der Grünen-Politiker an: „Aus meiner persönlichen Sicht ist der Abschuss dieses Wolfes weder nach Bundes- noch nach EU-Recht möglich."

Christian Hierneis

Er verstehe die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter, sagte Hierneis. Der Freistaat müsse mehr Schutzmaßnahmen leisten und Schutzmaßnahmen müssten flächendeckend gefördert werden. Die Aussagen von Landwirtschaftsministerin Kaniber, dass der Wolf nach den vielen Rissereignissen in Oberbayern entnommen werden müsse, bemängelte Hierneis: „Das ist reiner Wahlkampf und hat mit Realpolitik nichts zu tun!“

Kaniber hingegen erklärte in der Mitteilung des Ministeriums, dass die nun getroffene Entscheidung im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz stehe, welches genau für solche Fälle Ausnahmen vom Artenschutz vorsehe. Die Ministerin sagte, dass bäuerliche Familien ihre Tiere mit viel Herzblut aufziehen würden – und das lasse sich nicht einfach mit einem Geldbetrag ausgleichen. „Insofern bin ich erleichtert, dass sich hier eine Lösung abzeichnet, die langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes beiträgt.“

Die Regierung von Oberbayern wird weitere Einzelheiten und Maßgaben durch eine Allgemeinverfügung regeln. Diese soll voraussichtlich am Montag, 17. Januar 2022, bekannt gegeben werden.

* Pflichtfeld. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den forstpraxis-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen.

Auch interessant