Die Jagdkreisgruppe Wolfratshausen, die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und die Waldbesitzervereinigung Wolfratshausen rufen gemeinsam alle Jagdpächter und Waldbesitzer dazu auf, für ihr Jagdrevier eine sogenannte Revierweise Aussage beim Forstamt Holzkirchen zu beantragen. „Die Revierweisen Aussagen können sehr gut aufzeigen, welche Baumarten in einem Jagdrevier ohne wesentliche Schäden durch Wildverbiss aufwachsen und wo klimastabile Wälder entstehen können“, sind sich die Vertreter der drei Organisationen einig.
Ab etwa Mitte März starten die Außenaufnahmen zum Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2021. Dabei wird der Umfang des Verbisses durch Rehe in den Wäldern durch die Försterinnen und Förster der Forstverwaltung erhoben. Anhand dieser Zahlen bewerten sie, ob in den fünf Hegegemeinschaften des Nordlandkreises Bad Tölz-Wolfratshausen der Verbiss für den Wald tragbar ist.
Diese Gutachten lassen aber keine Beurteilung auf der Ebene der einzelnen Jagdreviere zu. Hierfür sind die sogenannten Revierweisen Aussagen erforderlich. Diese müssen in den Hegegemeinschaften, die vor drei Jahren eine „tragbare Verbissbelastung“ aufgewiesen hatten, extra beantragt werden. In Dietramszell, Egling, Eurasburg und Münsing müssen daher entweder ein Jagdpächter, ein Waldbesitzer oder die Jagdgenossenschaft aktiv einen Antrag bis zum 28. Februar am Forstamt oder beim zuständigen Förster stellen.