Der neue Ausbildungs- und Lehrstall am Haupt- und Landgestüt Schwaiganger wurde am 29. September von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber eingeweiht. Der neue Stall wurde in zweijähriger Bauzeit für insgesamt knapp sechs Millionen Euro errichtet, vier Millionen Euro davon aus Landesmitteln.
Laut Kaniber ist das gut angelegtes Geld, denn Schwaiganger ist und bleibt für die bayerische Pferdezucht und insbesondere für die Fort- und Ausbildung unersetzbar. „Der neue Ausbildungs- und Lehrstall bedeutet einen großen Schritt. Das neu gestaltete und modernisierte Bildungszentrum ist für die Zukunft gut gerüstet. Damit setzen wir neue Maßstäbe in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pferdewirtschaft“, sagte Kaniber bei der Eröffnung.
Internat für Auszubildende geplant

Der nächste Schritt soll ein Internat zur Unterbringung der Auszubildenden sein. Derzeit sind die Teilnehmer der überbetrieblichen Ausbildung noch in der 37 km entfernten Jungbauernschule in Grainau untergebracht, wohin sie mit einem Sammeltaxi gefahren werden. Während der Schulstall neu errichtet wurde, wird das Internat in einem denkmalgeschützten Gebäude errichtet, das zu Beginn des ersten Weltkriegs entstand.
Die historischen Gebäude in Schwaiganger gehen bis auf die Zeit von Kurfürst Max III und Herzogin Maria Anna von Bayern zurück. Dem Bau des Internats soll eine Hackschnitzelanlage samt Wärmenetz folgen. Dann soll eine weitere Reithalle den steigenden Bedarf in der beruflichen Bildung decken.
Mehrere Ausbildungsmaßnahmen

In Schwaiganger finden neben der Pferdezucht überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Beruf Pferdewirt mit vier verschiedenen Ausbildungsrichtungen und die Weiterbildung zum Pferdewirtschaftsmeister statt. Zudem gibt es zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebsleiter, Ausbilder, Dienstleister und Interessierte.
Außerdem ist Schwaiganger selbst Ausbildungsbetrieb und bietet umfangreiche Einblicke rund um die verschiedenen Formen der Pferdehaltung, die unterschiedlichen Sparten des Reitsports, die Pferdezucht und die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Mit dem Bau sind alle Voraussetzungen für eine mittelfristige Verlagerung der überbetrieblichen Ausbildung sowie der dazugehörigen Prüfungen in der Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ geschaffen.
Einzige staatliche Hufbeschlagschule Bayern
Auf dem Gelände befindet sich auch die einzige staatliche Hufbeschlagschule Bayerns. Die Auszubildenden können nunmehr ihre bzw. die von ihrem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellten Pferde mit nach Schwaiganger bringen.
Landrat Anton Speer erklärte: „Es ist wichtig, dass Bildung und Zucht an diesem Standort weiter vorangetrieben werden. Das Haupt- und Landgestüt ist ein Kompetenzzentrum, ein Leuchtturm für den Landkreis.“ Anton Dippold, Geschäftsführer der Bayerischen Staatsgüter, betonte: „Wir wollen die Infrastruktur in Schwaiganger mit modernstem Equipment auf einen modernen Stand bringen. Das ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die Ausbildung attraktiv bleibt. Mit diesem Stall hat Schwaiganger wieder ein Zeichen gesetzt, Bayern hat ein Vorzeigeobjekt.“ Kaniber meinte, dass sie sich als Forstministerin darüber freue, dass der Rohstoff Holz seinen gebührenden Platz bei den Baumaßnahmen eingenommen hat.
Nicht alle Boxen als Paddocks gebaut
In dem Stall können 24 Pferde in je 12 Außenboxen mit Fenster und 12 Paddockboxen untergebracht werden. Es wurde bewusst nicht an alle Boxen Paddocks gebaut. Der Verwaltungsleiter des Haupt- und Landgestüts Manfred Lanz erklärte, dass im Stall vor allem Pferde untergebracht werden sollen, die die Auszubildenden mitbringen. Diese müsse man als wertvolle Turnierpferde sehen und die Besitzer mögen oft nicht, wenn sie in Paddockboxen gehalten werden.
Diesen Pferden stehen im Innenhof vier Paddocks zur Verfügung, aus denen man auch zwei oder einen größeren Auslauf machen kann. Da man die Stangen der Begrenzungen herausziehen kann, kann man auf der Fläche sogar longieren. Architekt Marcus Porschert betonte, dass sie darauf geachtet hatten, dass die Ställe Licht- und Luftdurchflutet sind.
Empfehlungen des BMEL zu Futternäpfen und Tränken beim Stallbau
Im Bereich der Pferdehaltung ist aus Tierschutzsicht § 2 des Tierschutzgesetzes maßgeblich, wonach Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sind. Zur Konkretisierung dieser allgemeinen Vorgaben gibt das BMEL u. a. die angesprochenen "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" heraus. Im Hinblick auf die Fütterung von Pferden sind hier Anforderungen aufgeführt, die auf das angeborene Verhalten und den Verdauungsapparat des Pferdes ausgerichtet sind. Dies trifft auch auf die in Frage stehende Höhe der Fressebene (Seite 22, Kapitel 4.2.5) bzw. des Wasserspiegels (Seite 23, Kapitel) zu.
Unter natürlichen oder naturnahen Bedingungen nehmen Pferde das Futter (und Wasser) vom Boden bzw. in Bodennähe auf. In Anlehnung an diese physiologische Fress- und Trinkhaltung sollten Tröge und Tränken daher nicht zu hoch angebracht sein. Bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen in der Praxis bieten sich verschiedene Möglichkeiten und Techniken an, die im konkreten Einzelfall individuell auf die gehaltenen Pferde und die jeweilige Haltungsform anzupassen sind. Zur Vermeidung der angesprochenen Verschmutzungen, die nach hiesiger Kenntnis nur in Einzelfällen vorkommen, können beispielsweise dreh- oder kippbare Tröge und/oder Ball- oder Deckeltränken verwendet werden.
Mit Blick auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort ist zu Beginn von Kapitel 4 der "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" außerdem der Hinweis aufgeführt, dass "die nachfolgend angegebenen Maße als Richtwerte anzusehen sind. [.] Abweichung von den Abmessungen sind möglich, wenn diese tierschutzfachlich begründet werden können und die Pferde ein ausgeglichenes Verhalten und einen guten körperlichen Zustand zeigen."
Ob die Haltung und Versorgung eines Pferdes den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entspricht, hat im konkreten Einzelfall die für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Anforderungen zuständige Behörde. Diese besitzen die erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden Informationen für eine angemessene Beurteilung der Umstände vor Ort. Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" dienen den zuständigen Landesbehörden - und auch den Pferdehalterinnen/Pferdehaltern - dabei als Orientierungshilfe.