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Justiz

Nach Peta-Anzeige: Kein Verfahren gegen Landwirt

Ein Holzhammer liegt auf Paragrafenzeichen.
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Redaktion Wochenblatt
am Mittwoch, 14.09.2022 - 12:10

Bei einem Brand in Obing waren fünf Kälber ums Leben gekommen. Die Vorgehensweise von Peta sorgt weiterhin für Kritik.

Obing/Lks. Traunstein Die Staatsanwaltschaft Traunstein wird die Anzeige, die Peta gegen einen Landwirt aus Obing nach dem Brand seines Bauernhofes gestellt hat, nicht verfolgen. Das teilte ein Sprecher am Mittwoch, 14. September 2022, mit.

Bei dem Feuer in der Nacht auf Samstag, 9. Juli, war ein Stallgebäude mit Heulager ausgebrannt. Die Rettungskräfte bargen 90 Kühe, fünf Kälber starben. Peta hatte daraufhin Strafanzeige gegen den Landwirt aufgrund mutmaßlich unzureichender Brandschutzmaßnahmen gestellt, in deren Folge die Tiere „qualvoll in den Flammen“ verendet seien. Die Staatsanwaltschaft Traunstein teilte nun mit: „Es fehlt an einem Anfangsverdacht für die Verwirklichung eines Straftatbestandes, da es diesbezüglich keine konkreten Tatsachen gibt.“

Die Brandursache habe nicht geklärt werden können, heißt es weiter. Das Feuer habe den Brandfahndern zufolge durch einen „technischen Defekt, Brandstiftung, eine Erhitzung von im Gebäude gelagerten Strohballen oder durch sonstige nicht weiter aufklärbare Ursachen“ entstehen können. „Ein strafbares Verhalten ist insofern fernliegend“, urteilte die Staatsanwaltschaft. „Erhebliche Bedenken“ habe man hinsichtlich der „nur mit Vermutungen begründeten Behauptung, der beschuldigte Landwirt hätte vorsätzlich gehandelt“, deren „Kenntnisse offensichtlich alleine aus der Presseberichterstattung“ hergeleitet seien. „Es widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass ein Landwirt, welcher in den betreffenden Gebäuden auch seine Wohnräume hat und lebt, ein Brandereignis billigend in Kauf nimmt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Kein strafbarer Verstoß

Für einen strafbaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gibt es demnach keine Anhaltspunkte. Auch eine Ordnungswidrigkeit hat der Landwirt aus Sicht der Justiz nicht begangen. „Da die Brandursache nicht bekannt ist, muss offen bleiben, wie sich der Brand bei hypothetisch anderen baulichen Gegebenheiten entwickelt hätte und ob die verendeten Tiere in diesem Fall überlebt hätten oder nicht zu Schaden gekommen wären“, heißt es abschließend. Schätzungen zufolge beläuft sich der Brandschaden auf ca. 500 000 €.

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Obings Bürgermeister Josef Huber begrüßte die Entscheidung, dass die Staatsanwaltschaft der Peta-Anzeige nicht nachgehen wird. „Tierschutz ist wichtig und richtig. Aber Unglücksfälle dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden“, sagte Huber dem Wochenblatt. Die Brandleider seien mit den Folgen des Brandes sowieso beschäftigt. Da stelle sich dann, wenn direkt nach dem Unglück auch noch öffentlichkeitswirksam eine Anzeige erstattet werde, schon die Frage : „Ist man im falschen Film?“ Für Huber, der selbst Nebenerwerbslandwirt ist, steht fest: Er kann diese Vorgehensweise von Peta nicht nachvollziehen.

Auch Dr. Leopold Herz, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, hat für die gestellte Anzeige kein Verständnis. Der FW-Politiker findet deutliche Worte: „Wegen solcher Vorfälle haben sich immer mal wieder Landwirte bei mir gemeldet. Ich kann nur sagen, das sogenannte Tierschutzorganisationen mit solchen Aktionen ihr Dasein ad absurdum führen.“ Es sei, so Herz wörtlich, „unmöglich, dass man in solch einer Situation noch Menschen mit so etwas belastet“. Es gebe „gottseidank noch vernünftige Staatsanwälte, die das richtig entscheiden und einschätzen“. Er sei froh, dass zumindest dieses Thema nun für den betroffenen Landwirt in Obing erledigt sei.

Mit Material von Barbara Höfler und Philipp Seitz

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