Die „streitgegensächliche Weide“ soll laut Oberlandesgericht München in zwei Hälften geteilt werden. Auf der nördlichen Hälfte soll keine Tierhaltung mit Glocken vorgenommen werden, übliche landwirtschaftliche Nutzung stehe Killer frei.
Auf der südlichen Weidehälfte dürfen Tiere gehalten werden. Die Landwirtin habe sich verpflichtet, hier höchstens drei Rinder mit Glocken zu halten. Der Glockendurchmesser darf dem Gerichtsprotokoll zufolge im unteren Durchmesser 13 cm nicht überschreiten. Es klagten zugezogene Nachbarn über Lärmbelästigung durch die Kuhglocken.