Vorläufiger Schlussstrich: Mit einem juristischen Kniff hat Richter Andreas Pfisterer am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ein zivilrechtliches Verfahren zwischen Waldbesitzern aus Eschenlohe zumindest vorerst beendet. Der Vorsitzende entschied dabei nur den ersten Teil des Rechtsstreits: Er hob einen Vorbescheid der Gemeinde Eschenlohe auf und spielte den Ball damit an die Kommune zurück. Die wiederum kann die Kosten des Verfahrens – es geht um insgesamt rund 5700 € – aus rechtlichen Gründen nun nicht vollstrecken und müsste ihrerseits klagen, was die beteiligten Juristen für unwahrscheinlich halten.
„Da bin ich mal gespannt, was die Gemeinde Eschenlohe damit macht“,sagte Pfisterer, als er die Aufhebung des Vorbescheids bekanntgegeben hatte. Dem Rechtsstreit lag der nun aufgehobene Verwaltungsakt zugrunde, wonach mehrere Waldbesitzer Verbissschäden in ihren Grundstücken geltend machten – auf bis zu 1500 m Höhe. Im vorliegenden Fall traten die geschädigten Grundeigentümer als Beklagte auf. Die Kläger waren die Gegenpartei, die ans Jagdrevier angrenzenden Waldbesitzer, die in diesem Bereich das Jagdrecht ausüben. Diese sollten laut Vorbescheid den Wildschadenersatz in Höhe von 1516 € und die Gutachterkosten von 4182 € übernehmen. Dagegen wehrten sich die Eigentümer des Jagdreviers und begehrten, dass der Vorbescheid aufgehoben wird – mit Erfolg.
Wunsch nach langfristigem Konsens
Zahlreiche Jäger und Grundstücksbesitzer verfolgten die Verhandlung im Sitzungssaal 1 vor dem Amtsgericht. Den Rechtsanwälten beider Parteien war der Wunsch nach einem langfristigen Konsens anzumerken. Zunächst hielt es jedoch Leopold Thum, der Prozessbevollmächtigte des Klägers, „für problematisch, Wildschäden in dieser Fläche mit besonderen Merkmalen und Kahlschlag geltend zu machen“.
Sein Kollege Dr. Stefan Wagner, der die beklagten Waldbesitzer vertrat, berichtete von drei Verfahren seit 2017, in denen die Entscheidungen noch ausstehen. „Es gibt eine Verfahrensverschleppung durch die Gemeinde Eschenlohe in allen Fällen“, betonte Wagner. Das Waldgrundstück seiner Mandanten sei einer massiven Wildbelastung ausgesetzt. Die Aufforstung verursache hohe Kosten, doch die Waldverjüngung komme nicht zustande – wegen des massiven Verbisses.
Gütliche Einigung steht im Raum
Gemeldet wurde der Schaden im hoch gelegenen Mischwald bei der dafür zuständigen Gemeinde Eschenlohe am 23. September 2019. „Wildschäden können nur zeitnah festgestellt werden“, betonte Pfisterer. Doch erst Mitte Dezember – knapp drei Monate später – kam es zu einem Treffen der Beteiligten im Rathaus in Eschenlohe. Und erst Anfang April wurde ein Schätzer hinzugezogen und der Verbiss im Mischwald im steilen Gebirge begutachtet.