
Ausgeklügelte Technik
Dem Genehmigungsinhalt sowie wohl auch der Technik-Affinität von Josef Franz Höckmeier jun. ist es geschuldet, dass die beiden Ställe auf dem neuesten Stand der Technik und penibel bis ins Detail durchdacht sind. Dafür einige Beispiele: Die zukünftig nach dem nationalen Luftreinhalteprogramm vorgesehene 70 %-ige Emmissionsminderung durch Abluftreinigung in BImSchG-Ställen wird durch eine Abluftwäsche erreicht, die bis zu 90 % des Ammoniaks und den größten Teil des Staubs heraus filtert. Das durch die Luftwäsche anfallende Produkt (ASL-Lösung) geht in den Düngerkreislauf über. Die Tränke-Hygiene wird durch einen programmgesteuerten Spülvorgang und eine Desinfektion mit Ultraschall als „mechanischer Teil“ der Tränke-Hygiene gewährleistet. Der Wasserdruck der Tränken werden an das Alter der Tiere angepasst, um Tropfverluste und feuchte Einstreu zu vermeiden.
Juristischer Hintergrund
Und nun ist das erstinstanzliche Urteil des VG München ergangen. Zum Dreh- und Angelpunkt wurde die Frage, ob der Betrieb Höckmeier als landwirtschaftlicher Betrieb gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ist. Das VG legt dabei in erster Linie den § 201 BauGB aus, in dem der Begriff „Landwirtschaft“ definiert ist. Dort heißt es, dass das Futter für die Tierhaltung überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden können muss. Für die Beantwortung der Frage, wie dieser Satz auszulegen ist gibt es keine allgemein anerkannte Rechtsprechung, wie das Gericht an mehreren Stellen der Gerichtsentscheidung betont.
Einzelfallsprognosen
Berufung eingelegt
Enttäuschung beim BBV
Erika Meyer, BBV-Geschäftsführerin an der Geschäftsstelle Ingolstadt zeigt sich äußerst enttäuscht über das Urteil. Der BN vermische in diesem Verfahren baurechtliche Fragen mit einer Weltsicht, in der Soja-Importe generell abgelehnt werden. Dies ist für Meyer der falsche Weg. Der BN könne sich nicht über das Baurecht die Welt so machen, wie sie dem Verband gefällt. Soja enthalte das in der Tierfütterung am besten verwertbare Eiweiß und wird dort angebaut, wo die hierfür passenden klimatischen Bedingungen vorherrschen. Mit der Bayerischen Eiweißstrategie wird der Anbau heimischen Sojas gefördert. Aber eine 100%-Versorgung mit heimischen Soja wird in Deutschland nicht möglich sein.
Im Übrigen betont Meyer, dass nicht vergessen werden dürfe, dass hinter dem Rechtsstreit das Schicksal eines familiengeführten, generationenübergreifend wirtschaftenden Betriebs stehe. Und kein Investor, Konzern oder eine Aktiengesellschaft. Dieser Familienbetrieb ist mit allen Kräften bemüht, eine vorbildliche Hähnchenmast zu betreiben. Der BN fordert von der Bayerischen Staatsregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten und die Regelungen zu § 201 BauGB so nach zu justieren, dass eine Privilegierung von Tierhaltungsanlagen ausschließlich bäuerlichen Betrieben vorbehalten bleibt. Im Fall Höckmeier soll nun aber ein bäuerlicher Familienbetrieb an die Wand gefahren werden.
Statt regional das Fleisch zu produzieren, das in Bayern konsumiert wird – und wir konsumieren unstreitig Hühnchenfleisch, mehr als wir in Deutschland produzieren –, wird so die Fleischproduktion möglichst weit wegverlagert, nach dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“. Ob das mitunter auch unter ökologischen Gesichtspunkten tatsächlich erstrebenswert ist, wagt Meyer zu bezweifeln.
Auch Anton Kreitmair, BBV-Präsident von Oberbayern sieht das Urteil des VG sehr kritisch. Man müsse im Blick haben, dass das Urteil vor allem auch durch seine Ausführungen zur Pachtflächenausstattung und zur Pachtdauer in Zukunft für andere tierhaltende Betriebe wie zum Beispiel Milchviehbetriebe zum Problem werden kann. Denn die vom Gericht geforderten langjährigen Pachtverträge von mindestens 10 Jahren gäbe es in der Praxis nicht. Das habe seine Gründe in der gewachsenen bayerischen Agrarstruktur und den derzeitigen Verhältnissen auf dem Pachtmarkt. Damit stehe die baurechtliche Privilegierung für landwirtschaftliche Bauvorhaben zur Disposition. RH
Großer Erfolg für den BN
„Wir werten das Urteil als großen Erfolg von grundsätzlicher Bedeutung für eine bäuerliche, bodengebundene Tierhaltung in Bayern und darüber hinaus“, sagte Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz (BN), nachdem das Verwaltungsgericht (VG) München die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Famiie Höckmeiers Hähnchenmastanlage aufgehoben hatte. Auch aus rechtlicher Sicht sei die Auffassung des VG München konsequent, sagte der Berliner Fachwanwalt für Verwaltungsrecht Ulrich Werner, der den Naturschutzverband bei der Klage vertreten hat. Denn „nicht nur die baurechtliche Privilegierung gebiete die Einbeziehung von Eiweißfutterpflanzen, sondern auch die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und des Bodenschutzes eine weite Fruchtfolgegestaltung vorgeben.“, so die Aussage des Juristen.