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Waldbau

Eigenjagd: Sehr flexibel und steuerbar

Jagd
Ludwig Holly
am Dienstag, 03.12.2019 - 09:56

Mit der Eigenbewirtschaftung haben Waldbesitzer im Altlandkreis Wolfratshausen gute Erfahrungen gemacht.

Egling/Lks. Bad Tölz-Wolfratshausen  - Wenn in einer Jagdgenossenschaft die Anpassung der Wildbestände an den Wald nicht gelingt, dann nehmen die Waldbesitzer die Jagd oft selbst in die Hand. Mit dieser so genannten Eigenbewirtschaftung hat man im Altlandkreis Wolfratshausen gute Erfahrungen gemacht, wie sich auf einer Informationsveranstaltung zeigte. Moderiert wurde die Veranstaltung in bewährter Weise von Altbürgermeister Johann Demmel aus Dietramszell.

Regelmäßig trifft sich der „Runde Tisch Jagd“ des Nordlandkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu Vortragsveranstaltungen und zum Erfahrungsaustausch. Alle Beteiligten sind mit an Bord: die WBV Wolfratshausen, der BBV, die Jagdkreisgruppe Wolfratshausen, die Jagdgenossenschaften, die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, das AELF Holzkirchen sowie der Jagdberater.

Mehr Mitsprachemöglichkeit

Damit alle Teilnehmer den gleichen Wissenstand hatten, erläuterte zu Beginn Hermann Balzer von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt München die organisatorischen und rechtlichen Unterschiede zwischen einer Jagdverpachtung und einer Eigenbewirtschaftung. Bei dieser hat die Jagdgenossenschaft (JG) einen angestellten Jäger, aber bei ihr verbleibt dennoch das Jagdausübungsrecht. „Der Organisationsaufwand ist für die JG höher, aber sie hat dafür einen unmittelbaren jagdlichen Einfluss. Bei ihr verbleibt  die Verantwortung, aber auch die Regulierung der Wildschäden“, so Balzer.

Die Vergabe von entgeltlichen Jahres-Jagderlaubnisscheinen ermöglicht in der Praxis vielen, oft ortsansässigen Jägern eine Jagdmöglichkeit. Johann Gillhuber ist Pirschbezirksnehmer in Baiernrain, einem Ortsteil von Dietramszell im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und betrachtete die Eigenbewirtschaftung aus Sicht der Jäger. „Die Laufzeit des Vertrages von einem Jahr ist überschaubar. Ich sehe nur Vorteile. Aber alles hängt vom Vorstand der Jagdgenossenschaft ab“, berichtete Gillhuber. Der jährliche Jagderlaubnisschein gebe ihm die Möglichkeit, zu jagen und dies gleichzeitig flexibel in seine Lebensumstände einzubinden.

Auch der Jagdvorstand in Baiernrain Benno Lindmeyr nannte als Hauptgründe für die Einführung der Eigenbewirtschaftung die hohe Flexibilität und die Steuerungsmöglichkeit durch die JG sowie die Unzufriedenheit mit dem früheren Jagdpächter.

Wenn der Jagdpächter versagt

Die JG Valley im Landkreis Miesbach hat zwei Reviere verpachtet und in einem Revier im Jahr 2010 die Eigenbewirtschaftung eingeführt, weil sich die Verbisssituation beim vormaligen Jagdpächter nachhaltig nicht verbessert hatte. Matthias Muth ist Landwirt und Waldbesitzer und angestellter Jäger und ist sehr zufrieden: „Die Tanne kommt ohne Schutz hoch. Man bekommt eine Förderung von 1000 €/ha für die Naturverjüngung. Das kann man mit der Jagdpacht nicht reinholen“.

Die Eigenbewirtschaftung kommt immer dort, wo es Wald-Wild-Probleme gibt, oder wie es ein Diskussionsteilnehmer etwas schärfer formulierte, „wo die Jäger versagt haben“. Die Beteiligten waren sich einig, dass mit der Eigenbewirtschaftung eine Naturverjüngung der heimischen Baumarten, insbesondere vor allem auch der Tanne, möglich ist. Sehr bewährt hat sich in der täglichen Praxis auch der körperliche Nachweis des erlegten Wildes.

Jagdgenossen als Jäger

Einigkeit bestand auch, dass aber auch alles gut zusammen passen muss. Ein Vorteil ist, wenn auch die Jagdgenossen selbst auf die Jagd gehen. Und so meinte Moderator Johann Demmel: „Wir Jäger und Waldbesitzer haben doch das gleiche Ziel, einen ökologisch wertvollen und strukturreichen Wald zu schaffen, wenngleich es unterschiedliche Meinungen über den Weg dorthin gibt. Wichtig ist, dass der jagdliche Bereich und die Grundbesitzer gemeinsam vorgehen“.

Zum Schluss kam noch ein Thema auf, das zukünftig große Probleme schaffen könnte, nämlich das zunehmende Auftreten von Schwarzwild. Einig war man sich, dass eine effektive Bejagung nur revierübergreifend zielführend sein wird.