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Eilantrag gestellt

Bund Naturschutz will Wolfsabschuss verhindern

Canis Iupus
Philipp Seitz
Philipp Seitz
am Mittwoch, 19.01.2022 - 20:32

Das Verwaltungsgericht in München muss sich nun mit dem Eilantrag beschäftigen. Der Bayerische Bauernverband reagiert mit Kritik. So geht es nun in der Auseinandersetzung um die Wolfsentnahme in Oberbayern weiter.

München Der Streit um den Abschuss des Wolfes in Oberbayern geht weiter. Der Bund Naturschutz hat einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug der entsprechenden Allgemeinverfügung, die den Abschuss des Wolfes erlaubt,  eingereicht. Mit einer Allgemeinverfügung vom 17. Januar 2022 hat die Regierung von Oberbayern „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt, die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zugelassen. Ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München bestätigte dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt am Mittwoch den Eingang des Eilantrags. Gestellt hat den Eilantrag der Bund Naturschutz.

Der Bayerische Bauernverband übte Kritik an dem Eilantrag. Dem Wochenblatt sagte Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes: „Mit dem Eilantrag gegen die Entnahme zeigt der Bund Naturschutz, dass er mit der Arbeit der Expertenkommission nicht einverstanden ist. Die vom LfU eingesetzte neutrale Kommission bewertet alle Umstände um die Ereignisse in Südostoberbayern wie Sichtungen oder Risse und kommt dann zu einer Meinung. Diese sollte man akzeptieren und nicht reflexartig beklagen, nur weil es nicht der eigenen Meinung gerecht wird. Mit dieser Klage zeigt der BN, dass er das vorgeschriebene Prozedere des Aktionsplanes Wolf leider nicht akzeptiert und lieber die Gerichte bemüht.“

Freie Wähler üben Kritik

Kritik kam auch von Dr. Leopold Herz, dem Vorsitzenden des Agrarausschusses im Bayerischen Landtag. Der FW-Politiker sagte: „Nun zeigen die Naturschützer ihr wahres Gesicht! Einerseits werben sie in Sonntagsreden für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern, andererseits wollen sie bei der Entnahme eines einzigen Wolfes, der nachweislich massive Probleme verursacht, gleich eine Klage einreichen.“ Das passe für ihn nicht zusammen, so Herz, und „macht obendrein die Weidetierhaltung kaputt“.

Der Bund Naturschutz hingegen sieht eine Entnahme als „nicht rechtmäßig“ an. Der von der Regierung Oberbayern genehmigte Abschuss verstößt nach Ansicht des BN gegen das Bundesnaturschutzgesetz und EU-Verordnungen. Deshalb kündigte der BN auch an, gegen die Verfügung eine Klage einzureichenBeate Rutkowski, stellvertretende Vorsitzende des BN-Landesverbandes, betont, dass der Wolf bisher kein Verhalten zeigen würde, „das auf eine erhöhte Gefährdung für Menschen hinweist“. Auch im Aktionsplan Wolf der Staatsregierung sei für diesen Fall kein Abschuss vorgesehen.

Der Bayerische Bauernverband hat hierzu eine andere Meinung. BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler sagte dem Wochenblatt: „Ein Wolf, der jegliche Scheu verloren hat, in Ställe spaziert und sich greift, was er will, verursacht nicht nur unsägliches Tierleid, sondern gefährdet auch die Weidetierhaltung und nicht zuletzt uns Menschen. Der Entnahmebescheid war überfällig.“

Das regelt die Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern regelt, dass ausnahmsweise der Wolf in einem festgelegten Gebiet und Zeitraum geschossen werden darf. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich 31. März 2022 für das Gebiet der Landkreise Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land südlich der Autobahn A8 und östlich der Autobahn A93 mit Ausnahme des Nationalparks Berchtesgaden.

Zumutbare Alternativen zu einer Entnahme bestehen im vorliegenden Fall laut der Regierung von Oberbayern nicht. Eine Vergrämung sei angesichts des großen Aktionsradius und des nicht vorhersehbaren Auftretens des Tieres nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Die Allgemeinverfügung regelt auch, wer auf den Wolf schießen darf. Hierzu schreibt die Regierung von Oberbayern: Zur Entnahme des Wolfes sind nur die im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung Jagdausübungsberechtigten und die in diesen Revieren tätigen Forstbediensteten mit Jagdschein, Berufsjäger und Begehungsscheininhaber berechtigt. Um bestmöglich zu gewährleisten, dass tatsächlich der Wolf mit dem Code GW2425m entnommen wird, werden im Fall einer Erlegung eines Wolfs oder eines Totfundes alle Berechtigten umgehend durch das örtliche Landratsamt informiert. Weitere Schüsse auf Wölfe seien dann unzulässig, bis eine genetische Überprüfung zweifelsfrei geklärt hat, ob es sich bei dem geschossenen oder gefundenen Tier auch tatsächlich um den Wolf mit der genetischen Kennzeichnung GW2425m handelt.