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Stromtrassen

Südlink-Gegner können nicht protestieren

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Externer Autor
am Dienstag, 26.05.2020 - 10:03

Nach Einschätzung eines Juristen fährt die Bundesnetzagentur die Planung an die Wand.

Die „Bundesnetzagentur fährt SuedLink-Planung rechtlich an die Wand“. Eine Pressemitteilung mit diesem Inhalt hat Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Gegner der geplanten Trassen vertritt, am 13. Mai 2020 herausgegeben. Die Fortführung des Bundesfachplanungsverfahrens trotz Corona-Pandemie führe zu einem schweren Verfahrensfehler, schreibt er darin.

Kein Planungsstopp trotz Corona

„Indem die Bundesnetzagentur die Mitte April für Bürgerinitiativen aus Unterfranken, Hessen und Thüringen gestellten Anträge auf einen coronabedingten Stopp der SuedLink-Planung vor wenigen Tagen abgelehnt hat, ist davon auszugehen, dass dies zu einer rechtswidrigen Planung des Leitungsvorhabens führt“, stellt der Anwalt der Initiativen fest. Er schlussfolgert daraus, dass eine spätere Klage gegen Entscheidungen zur Zulassung der SuedLink-Stromleitung erfolgreich sein werde, falls die Behörde nunmehr die Zulassungsverfahren ohne ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.

Rechtsanwalt Baumann hatte einen Antrag auf Aussetzung des Bundesfachplanungsverfahrens gestellt, „bis wieder normale Verhältnisse herrschten“. Doch dieser Antrag sei von der Bundesnetzagentur abgelehnt worden. „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die Bundesbehörde die Corona-Pandemie nicht zum Anlass nimmt, ihre Verfahren jetzt an den Bürgern vorbei voranzutreiben. Wir hätten auch erwartet, dass die Bundesnetzagentur einen Mindeststandard an Rechtsstaatlichkeit bei diesen Verfahren garantiert. Mit ihrer Vorgehensweise verstößt sie gegen grundlegende Verfahrensrechte der Beteiligten aufgrund des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und von Europarecht!“ Weil durch die Ausgangsbeschränkungen keine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sei, könnten viele Bürger ihre Einwände nicht vorbringen. Die Anhörungs- und Erörterungstermine seien abgesagt worden.
Die Ablehnung der Aussetzungsanträge durch die Bundesnetzagentur stellt nach Auffassung von Rechtsanwalt Baumann eine „Willkürentscheidung“ dar, über die niemand glücklich sein kann, der für Recht und Gesetz eintritt. Schon bisher habe es wegen Verfahrensfehlern Verzögerungen bei der SuedLink-Trasse gegeben, die nicht dadurch aufgeholt werden könnten, dass man die Verfahrensrechte der Betroffenen mit Füßen trete, kontert der Anwalt die Behauptung, die Ablehnung des Aussetzungsantrags sei ein Rückschlag für die Bürgerinitiativen. Baumann: „Das rechtswidrige Verfahren wird der Bundesnetzagentur noch auf ihre eigenen Füße fallen!“

Baumann will gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.