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Schweineschlachtung teilweise wieder erlaubt

Nach Skandal: Schlachthof Aschaffenburg schlachtet wieder Schweine

Schweine-im-Schlachthof
Fritz Arnold
am Mittwoch, 13.09.2023 - 13:50

Schweinehalter sind erleichtert: Die Schlachtung im Schlachthof Aschaffenburg ist wieder möglich. Allerdings nur eingeschränkt.

Aschaffenburg - Der Schlachtbetrieb im Schlachthof Aschaffenburg ist seit vergangenem Montag, 11. September, teilweise wieder aufgenommen worden. Erleichtert sind darüber Schweinemäster und Metzger am Untermain. Jedoch dürfen weiterhin (noch) keine Muttersauen und Ferkel geschlachtet werden.

Der unterfränkische Bezirkspräsident des Bauernverbandes und Kreisobmann von Aschaffenburg, Stefan Köhler, ist froh, dass nun in Aschaffenburg wieder geschlachtet wird. Nach seinen Angaben sind viele Tierhalter erleichtert, dass die Tiere nicht mehr bis ins 110 Kilometer entfernte Fulda gefahren werden müssen. Froh sind auch viele Metzger, die in Aschaffenburg schlachten lassen, weil nur bei kurzen Wegen die Kriterien einer Warmfleischverarbeitung möglich sind. Zudem sei es zu einem Stau beim Schweineabsatz gekommen. Der Bauernverbandspräsident bedankt sich bei den Behörden, dass es in einer kooperativen Zusammenarbeit möglich war, die Probleme einer Lösung zuzuführen. Wie die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) in einer Pressemitteilung erläutert, seien die verbliebenen Mängel laut dem Tierschutz-Systemaudit beseitigt.

Stefan Köhler hofft, dass in der nächsten Woche, wenn noch einige eingeleiteten Änderungen erfolgen sind, die Schlachtungen von Rindern, Ferkel und Zuchtsauen wieder aufgenommen werden können.

Schlachtbetrieb im Juli wegen Tierschutzverstöße gestoppt

Wie berichtet, hatte die KBLV den Schlachtbetrieb im Juli aufgrund teils massiver Tierschutzverstöße gestoppt. Der Betrieb hatte daraufhin in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Auflagen der KBLV sukzessive erfüllt. Unter anderem hat er ein neues Betriebs- und Tierschutzkonzept zur Prüfung vorgelegt, Umbaumaßnahmen vorgenommen und einen neuen Tierschutzbeauftragten bestellt. Zudem wurde ein neuer Geschäftsführer als verantwortlicher Lebensmittelunternehmer benannt.

Wie die KBLV im Gespräch mit dem Wochenblatt mitteilte, gab es auch beim Schlachtpersonal zahlreiche Wechsel. Denn es waren mehrere Verfahren zum Entzug der benötigten Sachkunde eingeleitet worden. Betroffene Mitarbeiter werden nun nicht mehr am lebenden Tier eingesetzt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Teilbereich der Schlachtung von Mastschweinen sind somit inzwischen gegeben, teilt die Behörde mit. Der Betrieb habe die nach dem Tierschutz-Systemaudit der KBLV verbliebenen Mängel beseitigt und die entsprechenden Nachweise erbracht. Daher war durch die Behörde für diesen Teilbereich nunmehr eine Freigabe zu erteilen.

Tierschutzvorgaben werden kontrolliert

Am Montag wurden nun erstmals nach dem von der KBLV verordneten Schlachtstopp wieder Mastschweine geschlachtet. Die Einhaltung des Betriebskonzeptes und insbesondere der Tierschutzvorgaben im gesamten Schlachtprozess wurde dabei von den Fachleuten der KBLV kontrolliert.

Rinderschlachtung noch nicht freigegeben

In der Pressemitteilung der Behörde heißt es, dass im Bereich der Rinderschlachtung unter anderem geforderte bauliche Maßnahmen an der Rinderfalle vorgenommen sind. Am Montag wurden zunächst sechs Rinder unter Aufsicht der KBLV geschlachtet, um die Umsetzung der Konzepte vor Ort zu verifizieren. Eine generelle Freigabe der Rinderschlachtung ist jedoch noch nicht erfolgt.

Ob und wann auch die verbleibenden Bereiche wieder behördlich freigegeben werden, hänge davon ab, ob und wann der Betrieb die noch nötigen Verbesserungen vornehmen und die geforderten Nachweise erbringen kann, so das KBLV. Der Betrieb wird weiterhin engmaschig durch die Behörde kontrolliert.

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