
Die fünf nach einem Rissereignis identifizierten Wolfshybriden aus der Rhön sollen abgeschossen werden. So will es das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 Absatz 3 BNatSchG) und so wurde es auch vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits angeordnet. Jetzt jedoch meldet die Tierrechtsorganisation Peta Protest an und fordert eine Alternative zum Abschuss: die Sterilisation.
In einer Pressemitteilung der Tierrechtler heißt es, man habe das LfU bereits „aufgefordert, von der Tötung der Tiere abzusehen und eine tierfreundliche Lösung vorzuziehen“. Als solche betrachtet Peta statt der Entnahme die Sterilisation der Jungtiere „vor Eintritt der Geschlechtsreife“ um den 22. Lebensmonat herum. Das Ziel der Entnahme – nämlich der Schutz des Genpools des Wolfes vor einer Vermischung mit Hundegenen – bezeichnet Peta als „dreiste und scheinheilige Lüge“. Denn dies sei ebenso auf dem Wege der Sterilisation zu erreichen.
„Wer den Wolf wirklich schützen will, hört zuallererst damit auf, ihn zu jagen“, heißt es in der Pressemitteilung. „Abgesehen davon ist es schlicht rassistisch und stimmt uns fassungslos, dass die Tiere sterben sollen, nur weil sie nicht reinrassig sind.“
An das LfU adressiert Peta eine Warnung „vor der strafrechtlichen Relevanz einer etwaigen Tötung der Welpen in Rhön-Grabenfeld“. In Magdeburg seien 2008 die Verantwortlichen eines Zoos verurteilt worden, die drei Tigerbabys eingeschläfert hätten, „weil sie nicht reinrassig waren“. Nach einer Strafanzeige von Peta seien die entsprechenden Personen „rechtskräftig dafür verurteilt“ worden.
Wolfs-Hybride: LfU untermauert Rechtslage
Auf Wochenblatt-Nachfrage untermauerte das LfU die unstrittige Rechtslage: „Die Pflicht zur Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt“, antwortete ein Pressesprecher. Die zuständige Behörde sei demnach „verpflichtet, Hybriden der freien Natur zu entnehmen“. Wolf-Hund-Hybriden unterschieden sich nicht nur in morphologischen und physiologischen Merkmalen, sondern auch im Verhalten von Wölfen. Eine Sterilisation führt bekanntlich nur zur Zeugungsunfähigkeit.
Keine Antworten zur Entnahme
Nicht beantworten wollte das Amt, wie weit die angeordnete Entnahme gediehen ist, insbesondere, ob bereits Jäger bestimmt worden sind. „Zu den laufenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entnahme von Wolfshybriden gibt das LfU derzeit keine weiteren Auskünfte“, hieß es.