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Netzabdeckung

Mobilfunkanbieter müssen Netzabdeckung bis Ende 2020 verbessern

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Externer Autor
am Dienstag, 30.06.2020 - 10:28

Die Netzabdeckung mit Mobilfunk entspricht in Deutschland weiterhin nicht dem Standard vieler anderer europäischer Staaten. Auch der Landkreis Schweinfurt ist davon betroffen.

Landrat Florian Töpper begrüßt daher außerordentlich das nun angekündigte Vorgehen der Bundesnetzagentur. Diese hat die Mobilfunknetzbetreiber aufgefordert, die bis Anfang 2020 zu erfüllenden Versorgungsauflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig nachzuerfüllen. Im Falle nicht vollständiger oder fristgerechter Erfüllung hat die Bundesnetzagentur angekündigt, Zwangsgelder oder Geldbußen zu verhängen.

„Die Mobilfunkanbieter haben – obwohl sie dafür fast fünf Jahre Zeit hatten – es nicht geschafft, die Autobahnen und Schienenstrecken vollständig mit Mobilfunk zu versorgen. Bei künftigen Versteigerungen von Mobilfunklizenzen müssen kürzere und verbindlichere Zwischenziele vorgegeben werden, damit endlich auch in den Landkreisen flächendeckend mobiles Internet bereitgestellt wird“, betont Töpper.

Auflagen nicht erfüllt

Die Versorgungsauflagen sahen vor, dass bis Anfang 2020 bundesweit mindestens 98 Prozent der Haushalte sowie die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und Schienennetz) mit Mobilfunk versorgt hätten sein müssen. Weitergehende Versorgungsauflagen, etwa bezogen auf die gesamte Fläche oder auf Bundes- und Staatsstraßen, wurden bisher vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und der Bundesnetzagentur nicht bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen eingefordert.
Auf Anfrage hatte das BMVI in der Vergangenheit mitgeteilt, dass bislang die Mobilfunknetzbetreiber allen Verpflichtungen hinsichtlich der Mobilfunkversorgung nachgekommen seien. „Eine erneute Überprüfung durch die Bundesnetzagentur hat nun jedoch ergeben, dass alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt haben“, berichtet Wirtschaftsförderer Frank Deubner. Die Auflagen würden – je nach Mobilfunkanbieter – in drei bis 13 Bundesländern sowie an den Hauptverkehrswegen nicht vollständig umgesetzt.

Nacherfüllen gefordert

Nun also die Aufforderung der Bundesnetzagentur an die Mobilfunknetzbetreiber, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 nachzuerfüllen. Endlich, heißt es aus Sicht des Landkreises Schweinfurt. Denn auch wenn die Bewältigung der Coronakrise und deren Folgen derzeit zu Recht das beherrschende Thema sind, dürfen andere Probleme nicht komplett in den Hintergrund rücken.
Bereits von Oktober 2016 bis Juni 2017 hatte der Landkreis Schweinfurt mit seiner FunklochApp die Funklöcher in der Region erhoben und die Ergebnisse an die Mobilfunkanbieter herangetragen. Seitdem hat der Kreis Schweinfurt immer wieder die aktuelle Situation dargestellt und die Gemeinden in Gesprächen mit den Mobilfunkanbietern unterstützt.
Das bayerische Programm zur Förderung von neuen Mobilfunkstandorten wird von einigen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt in Anspruch genommen. Allerdings kann eine solche Förderung nur dann erfolgen, wenn gar kein Mobilfunknetz vorhanden ist. Einige interessierte Gemeinden, auf deren Gebiet in Teilbereichen zwar ein Sprachnetz, aber kein mobiles Internet vorhanden ist, konnten diese Förderung deswegen nicht erhalten.

Mobiles Netz ausbauen

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt hatte zuletzt im Oktober 2019 über die aktuelle Mobilfunkabdeckung in einer Sitzung des Kreistags informiert. Der Landkreis Schweinfurt sieht die Abdeckung mit mobilem Internet, also den Ausbau des LTE-Netzes, als ersten wichtigen Schritt an. Falls dies nicht flächendeckend geleistet werden kann, setzt er sich für nationales Roaming ein.
Damit könnten auch in Deutschland die Mobilfunknetze der anderen Anbieter mit genutzt werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag, der als Dachverband aller Landkreise deren Interessen vertritt, sieht man in Schweinfurt das für die digitale Infrastruktur zuständige BMVI in der Pflicht. „Der ländliche Raum muss auch bei dieser Infrastruktur gleichwertige Entwicklungschancen haben“, sagt Landrat Töpper. Er bekräftigt auch die Forderung des Deutschen Landkreistags nach weitergehenden Versorgungsauflagen oder einem verpflichtenden nationalen Roaming bei künftigen Lizenzversteigerungen.