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Prozess

Landwirt fordert seinen Jagdschein zurück

Gerichtsurteil
Dagmar Dietrich
am Freitag, 14.01.2022 - 08:17

Ein ehemaliger Rinderhalter will eine Gerichtsentscheidung nicht akzeptieren. Seit rund drei Jahren beschäftigt der Fall nun schon die Justiz.

Bayreuth Schreckliche Zustände in der Rinderhaltung wurden vor mehr als fünf Jahren auf dem Hof eines Landwirts aus dem Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge entdeckt. Eine Vielzahl von Zwangsanordnungen löste daraufhin das dortige Landratsamt aus. Weil sich der Viehhalter uneinsichtig zeigte, wurde schließlich sein Tierbestand aufgelöst und der Bestand später zwangsweise verkauft. 16 Rinder von 113 waren damals zuvor verhungert, bei 65 war der Gesundheitszustand äußerst schlecht, nur zwölf schienen gesund.

Die Fremdversorgung der noch lebenden Rinder wurde von der Behörde angeordnet. Später wurde der Bestand beschlagnahmt und veräußert, da sich der Landwirt weigerte, die Zustände auf seinem Hof zu ändern. Der Viehhalter wurde zwischenzeitlich vom Landgericht Hof unter anderem wegen Tierquälerei verurteilt.

Ein Tierhaltungsverbot verhängt

Seit rund drei Jahren muss sich nun das Bayreuther Verwaltungsgericht immer wieder mit dem Fall beschäftigen. Das dortige Gericht hatte ein Tierhaltungsverbot gegen den Landwirt verhängt. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das Urteil. Zusätzlich wurden dem Landwirt nach der Verurteilung des Landgerichts Hof der Waffen- und der Jagdschein entzogen.

Der ehemalige Viehhalter hält nun mit seinen Klagen gegen die Maßnahmen die Bayreuther Justiz auf Trab. Sein Vorgehen: Er reicht Klage ein und die angesetzten Prozesse mit hohem Personalaufwand an Behördenmitarbeitern lässt er platzen. Kurz vor Verhandlungsbeginn informierte der Kläger, dass er persönlich nicht teilnehmen könne.

In den Jahren 2018 und 2019 legte der Landwirt, an zwei unterschiedlichen Terminen, mit seinen Klagen Widersprüche ein. In beiden Fällen, nach Annahme der Klagen, glänzte der Landwirt stets mit Abwesenheit. Ein Fax erreichte die Justiz im Jahr 2019 erst kurzfristig. Tenor: Man solle ohne ihn verhandeln. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Im November klagte der Landwirt nun erneut und forderte die öffentliche Verhandlung. Diesmal begehrte er, dass man ihm seinen Waffen- und Jagdschein wieder erteilen müsse. Zudem forderte er Akteneinsicht in die einstigen Behördenvorgänge und die Auszahlung des Guthabens aus dem einst verkauften Rinderbestand. Wieder mit auf der Tagesordnung: Klage gegen das Tierhaltungsverbot. Diesmal meldete sich der Kläger per Fax, dass er krankheitsbedingt nicht erscheinen könne.

Begehren sofort abgewiesen

Sofort abgewiesen, ohne Anwesenheit des Klägers, wurde sein Begehren, den Waffenschein wieder zurück zu erhalten. Das Landratsamt hatte gegenüber dem Gericht in der Verhandlung erneut damit argumentiert, dass der Kläger, auch aufgrund des einstigen Umgangs mit seinen Tieren, nicht zuverlässig sei. Er sei charakterlich nicht geeignet, eine Waffe zu führen. Der Anwalt des Klägers betonte jedoch, dass dies nicht zutreffen würde. Das Gericht sollte sich persönlich einen Eindruck von der positiven Persönlichkeit des Kläger verschaffen. Richterin Angelika Schöner kritisierte, dass dies für das Gericht letztlich nicht möglich sei, weil der Angeklagte ja nie erscheine.

Da der Kläger aufgrund eines vorgelegten ärztlichen Attests im November erkrankt war, konnten diese Klagen endgültig nicht geklärt werden. Ein neuer Termin von Amtswegen soll nun deshalb bestimmt werden.