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Begehung

Kulisse wird vor Ort neu gestaltet

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Jürgen Leykamm
am Montag, 14.06.2021 - 14:13

Eine neue Kulisse soll sich im Bereich des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach als hieb- und stichfest erweisen. Die gesamte Fläche wird unter die Lupe genommen.

"Wir haben uns erlaubt, Ende 2019 viel Ärger zu produzieren." Daraus machte bei einem Ortstermin in St. Veit, Gemeinde Pleinfeld im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Thomas Keller, der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Ansbach, keinen Hehl. Dabei wollte man den Landwirten damals mit Kartenmaterial zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen nur helfen. Das ist wegen Unzulänglichkeiten längst eingestampft.

Nun wird vor Ort ermittelt. Eine neue Kulisse soll sich dann als hieb- und stichfest erweisen. Bis zum Jahresende soll die gesamte Fläche unter die Lupe genommen worden sein. 70 bis 80 Prozent der bisherigen Bewertungen dürften aber bestehen bleiben, so die derzeitige Einschätzung. Mit den offensichtlichen Fehleinstufungen soll es dann vorbei sein: Gewässerrandstreifen neben einem verrohrten oder ganz trockenen Graben anzulegen, macht als Auflage wenig Sinn.

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Die Region hat ohnehin eher wenig Gewässer, stellte Keller fest. Das habe dazu verleitet, die Gewässerrandstreifenkulisse mit wenig Personalaufwand „am Bildschirm zu erstellen – das hat zu sehr viel Verdruss geführt“, weil es oft nicht der Wirklichkeit entsprach. Was die Bauern sehr aufbrachte, die daraufhin der Behörde mit 60 Traktoren einen Protestbesuch abstatteten. „Das hat hohe Wellen geschlagen“, sagte Keller. Bis zum Ministerpräsidenten, der das Kartenmaterial kurzerhand einstampfen ließ. Dass überhaupt fünf Meter breite Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden müssen, ist dem Bayerischen Naturschutzgesetz zu verdanken, in Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Nun besteht ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf den Randstreifen.

Vegetation zeigt dauerhafte Gräben an

In welchen Fällen die Landwirte nun dazu verpflichtet sind, Gewässerrandstreifen anzulegen, darüber soll bald Klarheit herrschen. Neue Befürchtungen wegen der üppigen Regenfälle im Mai seien unbegründet. „Gräben werden nicht automatisch der Kulisse zugeschlagen, nur weil sie kurzfristig etwas Wasser führen“, entkräftete Keller.

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Um welche Art Graben es sich wirklich handle, erkenne man anhand der Vegetation. Die Landwirte zeigten sich beim Ortstermin in St. Veit durchweg erleichtert über die neue Marschroute. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hatte die Landwirte 2019 aufgefordert: „Macht Einwendungen!“, wie Bezirksgeschäftsführer Ottmar Braun berichtete. Er zeigte sich froh darüber, dass nun ein konstruktiver, durch Transparenz gekennzeichneter Dialog in Gang gekommen sei: „Einen besseren Austausch kann man eigentlich gar nicht pflegen“, lobte er.

Die Resultate im Pilotlandkreis Neustadt/Aisch–Bad Windsheim lassen hoffen. „Dort waren nach den Begehungen nur noch zehn Fälle unklar, für die wir dann auch noch Lösungen gefunden haben“, sagte Keller.

„Was ist das denn?“, hatte Hans-Jürgen Auinger aus Stetten gedacht, als er das mittlerweile eingestampfte Kartenmaterial zu Gesicht bekommen hatte. Vorstandskollegen Gerhard Busch aus Hechlingen erging es nicht anders. Nach dem Frage- soll nun aber das Ausrufezeichen kommen: „Sobald die neuen Karten fertig sind, werden die gewässerrandstreifenpflichtigen Gebiete auf unsere Homepage eingestellt“, kündigte Keller an.

Damit sind sich zwar BBV und WWA wieder grün, mit dem Gesetzgeber aber hadern die Landwirte weiterhin. Die Pflicht, Gewässerrandstreifen anzulegen, komme eigentlich „einer kalten Enteignung“ gleich, monierte etwa Braun. Für die Ausweisung gebe es zwar einen Ausgleich, „aber der steht in keinem Verhältnis zum Aufwand“, betonte Auinger.
Keller habe einmal versucht, alle Auflagen auf ein Excel-Blatt zu bekommen – was sich als völlig unmöglich erwiesen habe. „Was mich das alles gelehrt hat ist, dass ich nie ein Landwirt sein möchte“, gestand der WWA-Chef.

Landwirte wollen Natur schützen

„Leichter ist die Beratungstätigkeit wirklich nicht geworden“, bestätigte Erwin Schnitzlein, als Wasserberater beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zuständig. Bezüglich der Gewässerrandstreifen-Ausweisung lobte er die Landwirte: „Sie haben in vielen Fällen noch eins drauf gesattelt und das gesetzliche Soll übererfüllt!“. Das habe einen einfachen Grund „Wir Bauern wollen selbst die Natur schützen!“, betonte Andreas Forster, auf dessen Hof man sich traf.

Naturschutz wolle auch der Gesetzgeber, der mit seinen Bestimmungen aber oft das Gegenteil erreiche. Im Falle der Gewässerrandstreifen etwa sei man angehalten, sie innerhalb von fünf Jahren umzubrechen – sonst dürfe man das gar nicht mehr, weil sie dann als Dauergrünland gelten. Direkt nach dem Umbruch muss neu angesät werden, um dem Naturschutzgesetz genüge zu tun.

Offen sei auch die Frage, wie man vorgehen muss, wenn der Biber ein Gewässer aufstaut und sich die Randstreifenpflicht ändert. Mit diesem Problem habe er sich an den Ministerpräsidenten gewandt – bislang ohne Antwort. Die dürfte auch schwer fallen, schätzt Auinger: „Macht man bezüglich der einen Vorgabe etwas richtig, kommt man oft mit einer anderen in Konflikt.“ Vielleicht nimmt man sich auf übergeordneter politischer Ebene einmal den Vorschlag Brauns zu Herzen, der anregte: „Wir bräuchten eigentlich ein Moratorium der Auflagen.“

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