Keine Strafe für Osthausener Landwirt


Der Tierhalter, auf dessen Betrieb vergangenes Jahr 2000 Schweine verendeten, hat keine Strafe zu befürchten. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das der Staatsanwaltschaft vorliegt.
Der Tierhalter, auf dessen Betrieb vergangenes Jahr 2000 Schweine verendeten, hat keine Strafe zu befürchten. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das der Staatsanwaltschaft vorliegt.