Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis Haßberge Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.
Allgemeinverfügungn erlassen
Das Landratsamt Haßberge hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht (www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/210125_Allgemeinverfuegung_Aufstallung_zu_veroeffentl._Teil.pdf). Die Allgemeinverfügung trat bereits am 26. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere wurde im Gebiet des Landkreises Haßberge eine allgemeine Stallpflicht erlassen.
Verendete Wasser- und Raubvögel dem Veterinäram melden
Das Landratsamt Haßberge bittet die Bürger, verendete Wasser- und Raubvögel dem Veterinäramt unter Angabe des Fundortes zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten ist folgende Kontaktnummer zur Meldung eingerichtet: 0173 5422811. Tote Wasservögel und Raubvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.