Zulassung von Mitteln für den Pflanzenschutz


Im Jahr 2018 wurden 79 Anträge zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige und die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland koordinierende Behörde gestellt.