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Wettbewerbsrecht

Zuckerwirtschaft geht gegen gekoppelte Zahlungen vor

Josef Koch
Josef Koch
am Dienstag, 22.03.2022 - 10:08

Deutsche Zuckerwirtschaft legt in Brüssel Beihilfebeschwerde gegen gekoppelte Zahlungen für Zuckerrüben ein.

Rübensaat

Für Bayerns Rübenanbauer ist es ein Hoffnungsschimmer. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) hat eine Beihilfebeschwerde gegen gekoppelte Zahlungen für den Anbau von Zuckerrüben bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Nach Ansicht der Rübenanbauer und der WVZ verzerrt die aktuelle Zuwendungspraxis der gekoppelten Zahlungen für den Zuckerrübenanbau den Wettbewerb. Gemäß der Bestimmung sollen Prämien nur in Ausnahmefällen gewährt werden. In vielen Mitgliedstaaten sind sie aber längst die Regel. Das deutsche Bundesagrarministerium hat auch bei der jüngsten Agrarreform auf die Einführung von gekoppelten Zahlungen für Rübenanbauer verzichtet.

Zuckerwirtschaft pocht auf fairen Wettbewerb

„Das verstößt gegen europäisches Beihilferecht. Wissenschaft und Politik erkennen die entstandenen Wettbewerbsverzerrungen schon lange an. Trotzdem hat sich nichts daran geändert. Daher haben wir nun eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission eingereicht“, kommentiert WVZ-Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gebhard.

Die Vereinigung verlangt, dass EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und ihr Amtskollege Janusz Wojciechowski endlich einen fairen Wettbewerb auf EU-Ebene schaffen. Die bisherige Zuwendungspraxis sei zu korrigieren. Außerdem dürfe sich diese wettbewerbsverzerrende Praxis in den nationalen Strategieplänen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 nicht fortsetzen, so Gebhard.
 

In 11 von 19 EU-Staaten gekopplete Zahlungen

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Gekoppelte Zahlungen dürfen dort gewährt werden, wo sich Agrarsektoren in Schwierigkeiten befinden, denen aus wirtschaftlichen, sozialen oder Umweltgründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Seit 2015 können Mitgliedsstaaten gekoppelte Zahlungen auch für den Zuckerrübenanbau bewilligen. Von dieser Ausnahmeregelung machen 11 von 19 EU-Staaten Gebrauch. Nach WVZ-Angaben haben sie seitdem über 1,3 Mrd. € an die Rübenanbauer ausbezahlt, während bayerische Landwirte leer ausgingen. Wie die Universität Wageningen analysierte, führten die Prämien zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.

Dies widerspricht nach Auffassung der Zuckerwirtschaft auch dem eigentlichen Ziel der Zuckermarktreform. Deren Ziel war eine Marktbereinigung und Stärkung der effizientesten Standorte für den Rübenanbau und für die Zuckergewinnung in Europa. Stattdessen würden nicht-wettbewerbsfähige Standorte durch unzulässige Beihilfen am Leben erhalte, zu Lasten der Zuckerwirtschaft und Rübenanbauern in den Mitgliedstaaten, die keine gekoppelten Prämien zahlen.

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